13.12.2012 Aufrufe

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

Das Zisterzienserinnenkloster Wald - Germania Sacra

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

178 4. Verfassung<br />

Wien er Hofs abhängig machte, war Kloster <strong>Wald</strong> gehalten, genaue Angaben<br />

über die Ämter, Aufgaben und Verrichtungen seiner Konventualinnen<br />

und Laienschwestern bei der vorderösterreichischen Regierung vorzulegen<br />

(vgl. § 10,1). Da die Regierung auf der Grundlage dieser Angaben<br />

darüber entschied, ob die Aufnahme von Novizinnen notwendig und<br />

gerechtfertigt war oder nicht, betraute <strong>Wald</strong> jede Nonne und Laienschwester<br />

mit einem Amt oder einer Tatigkeit, es sei denn, die Frauen waren<br />

alters- oder krankheitshalber eindeutig außerstande dazu.<br />

Die aus den Jahren 1785 bis 1804 (78,55. 78,190. 78,274. 78,280. 78,285)<br />

erhaltenen Konventslisten verzeichnen die im folgenden wiedergegebenen<br />

Würden und Ämter samt ihrer Aufgabenbeschreibung (zu Äbtissin und<br />

Priorin vgl. § 11,1. § 11,2). Erläuternde Bemerkungen zu den Tatigkeitsbereichen<br />

einzelner Amtsfrauen enthalten außerdem ein vom Dietershofer<br />

Pfarrer Josef Ernst von Kolb 1784 angefertigtes Verzeichnis sämtlicher<br />

Dienstboten des Frauenklosters <strong>Wald</strong> (78,205), mit dem er verschiedene<br />

im Kloster geübte Mißbräuche zu beweisen suchte, sowie ein Bericht der<br />

vorderösterreichischen Buchhalterei von 1785 an die vorderösterreichische<br />

Regierung und Kammer in Freiburg (78,205):<br />

Konventualinnen:<br />

Äbtissin, Priorin<br />

Subpriorin: Aufsicht über die klösterliche Disziplin, Hilfe der Priorin.<br />

Seniorin<br />

Subseniorin<br />

Abteifrau: Ist bei der Äbtissin auf der Abtei.<br />

Oberapothekerin: Oberaufsicht über die Apotheke, auch Verkauf von<br />

Medikamenten an das Landvolk.<br />

Oberbursiererin: Nähere Aufsicht über die Hausökonomie und Domestikation<br />

samt Einnahmen und Ausgaben.<br />

Unterbursiererin: Hilfe der Oberbursiererin und Aufsicht über die Näherinnen.<br />

Chorregentin: Leitung von Musik und Chor (Figuralmusik).<br />

Kantorin: Leitung des Choralgesanges.<br />

Oberkastnerin: Kasten- und Fruchtverwaltung, Aufsicht über die Fruchtkasteneinnahmen<br />

und -verrechnung. - Bei der Aufgabenbeschreibung<br />

durch die vorderösterreichische Buchhalterei 1785<br />

wurden offenbar die Tatigkeitsbereiche der Bursiererin und der<br />

Kastnerin zusammengefaßt: Aufsicht über die Bäckerei, Mahlmühlen,<br />

Früchte, Gülten, Zehnten, Sennerei, den Feldbau, die<br />

Dienstboten und das Zugvieh.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!