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Alle Volkstänze - Dancilla

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Volkskultur Niederösterreich 1428Volkskultur Niederösterreich Veranstaltungen GmbHDie Volkskultur Niederösterreich Veranstaltungen GmbH betreibt das Handelsgewerbe in der Galerie der Regionenund die Gastronomie am Brandlhof Radlbrunn.Weblinks• Volkskultur Niederösterreich [4]• Volkskultur Europa [1]• Museumsmanagement Niederösterreich [2]Quelle• Wikipedia Volkskultur Niederösterreich [3]Volksmusik und UrheberrechtVerwertungsgesellschaften vertreten die Rechte derjenigen Komponisten, Autoren und Verleger von Musikwerken,die in ihnen Mitglied sind. Überlieferte Volksmusikstücke und <strong>Volkstänze</strong> haben aber üblicherweise keinenbekannten Komponisten, werden sie in überlieferter Art weitergegeben, unterliegen sie daher nicht demUrheberrechtsgesetz.Unter Volksmusik wird hier die überlieferte, tradierte Volksmusik bzw. Volkstanzmusik verstanden. Auch neuereMusik im überlieferten Stil ist in diesem Sinne Volksmusik, nicht aber die oft "Volksmusik" genannteSchlagermusik im ländlichen Stil, bzw. der volkstümliche Schlager.Vor allem Volkstanzmusik ist weit überwiegend Volksmusik in diesem Sinn. Als Ausnahmen sind mir nur derMarienfrieder und der Monas Vals bekannt.UrheberrechtDas Urheberrechtsgesetz sagt aus, dass der Urheber (Autor, Komponist) Eigentümer seines Werkes ist und unteranderem auch finanzielle Ansprüche auf sein Werk erheben darf. Üblicherweise tritt er dieses Recht an eineVerwertungsgesellschaft ab und bekommt dafür Tantiemen. Derartige Verwertungsgesellschaften gibt es in allenStaaten. In Österreich ist dies vor allem die AKM (Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten undMusikverleger, reg. Genossenschaft mbH.). In Deutschland ist es die GEMA (Gesellschaft für musikalischeAufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). In der Schweiz ist es die SUISA (SchweizerischeGesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke). Diese Gesellschaften verwalten das Weltrepertoire angeschützter Musik, kassieren für jede öffentliche Aufführung eines der von ihnen verwalteten Werke einen tariflichfestgesetzten Betrag, der bei manchen Veranstaltungen eine doch beträchtliche Höhe erreichen kann und verteilendieses Geld an die Urheber.

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