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Alle Volkstänze - Dancilla

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Volksmusik und Urheberrecht 1430VeranstaltungsmeldungWirtshaustanzereien, Volksmusikstammtische und ähnliche Veranstaltungen ohne Eintrittskarten im Rahmen einesGastbetriebes gelten als "Gästemusizieren". Meist hat heute ein Wirt irgendwo ein Radio, CD-Player oder ähnlichesstehen und bezahlt dafür ein geringes Pauschale an die AKM/GEMA. Im Rahmen dieses Pauschales ist dasGästemusizieren inbegriffen, aber wie gesagt nur, wenn kein Eintrittsgeld verlangt wird. DerartigeKleinstveranstaltungen braucht man nicht zu melden.<strong>Alle</strong> anderen öffentlich zugänglichen Veranstaltungen mit nur wenigen Ausnahmen müssen vom Veranstalter derAKM/GEMA gemeldet werden, auch wenn nur ein einziges geschütztes Werk aufgeführt wird. Dies wird auch eherregelmäßig überprüft.Wenn gemeldet wird, dann muss dies der Veranstalter oder der Wirt machen und nicht der Musiker/Musikant. Diesgilt auch, wenn der Musiker von der AKM/GEMA zur Meldung aufgefordert wird, was ab und zu vorkommt. Fallsirrtümlich der Musikant meldet, wird er von der AKM/GEMA dem Wirt/Veranstalter gegenüber als Zeugeangegeben, was möglicherweise zu Streit führt.Auf der in jedem Gemeindeamt in Österreich erhältlichen AKM-Anmeldekarte steht wörtlich:• "Der Unterfertigte ersucht die AKM um Erteilung der Aufführungsbewilligung für die von ihr verwaltetenmusikalischen oder literarischen Werke für die nachstehend genannte Veranstaltung ..."• "Das tarifliche Aufführungsentgelt ist vom Veranstalter binnen 14 Tagen nach Bekanntgabe zu zahlen,unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß geschützte Werke tatsächlich aufgeführt wurden."Dieser Passus wird häufig so ausgelegt, dass man auf jeden Fall zahlen muss, wenn man meldet, dass aber derVeranstalter nur melden muss, wenn tatsächlich mindestens ein "verwaltetes Werk" gespielt wird. <strong>Alle</strong>rdingsverlangt die AKM häufig eine nachträgliche Meldung. Die Antwort: "es wurden keine geschützten Werke gespielt,sondern ausschließlich überlieferte und daher ungeschützte Volksmusik in eigenen Bearbeitungen" wird manchmalkommentarlos zur Kenntnis genommen, manchmal wird aber trotzdem eine Liste der gespielten Werke verlangt.In der Volksmusik ist oft üblich, nicht nach einem vorher festgelegten Programm zu musizieren, sondern in freierFolge irgendwelche Stücke zu spielen. Häufig sind nicht einmal die Namen der Stücke bekannt, oder ein Stück hatmehrere bekannte Namen. Es ist daher kaum möglich, die von den Verwertungsgesellschaften geforderte Liste dergespielten Stücke beizubringen. Genauso wird vielfach nicht nach Noten, sondern frei musiziert, es ist daher kaummöglich, den Bearbeiter festzustellen. Häufig wird der Musikant selbst der Bearbeiter sein.Wegen dieser Problematik haben das Österreichische Volksliedwerk und der Österreichische Veranstalterverbandmit der AKM im Herbst 2007 einen Vertrag geschlossen, der gewisse Aufführungen frei gibt, andere wesentlichbegünstigt. Dieser Vertrag gilt allerdings nur für Mitglieder der Österreichischen Volksliedwerke. Näheres unterWeblinks.Neue Kompositionen in der Volksmusik<strong>Alle</strong> Volksmusikstücke sind irgendwann von irgend Jemandem komponiert worden. Die kolportierte Entstehung imVolk ist eher ein frommes Märchen. <strong>Alle</strong>rdings waren Volksmusikstücke dann dem Überlieferungsprozessausgesetzt, werden bei Gefallen weiter überliefert, werden verändert, bekommen Varianten, und der tatsächlicheAutor ist meist nicht bekannt, würde auch vielleicht nach einiger Zeit sein Stück kaum wiedererkennen.Volksmusikstücke entstehen auch heute neu, werden von vielen Musikanten ausgedacht, komponiert, in überliefertenFormen "selbstgestrickt", werden weitergereicht, schriftlich oder von Ohr zu Ohr, werden gespielt, oft ohneKenntnis, von wem das Stück stammt, genau so, wie es in vergangenen Jahrhunderten war.Nun haben diese heutigen Volksmusikschreiber einerseits den Ehrgeiz, dass ihre Stücke überall gespielt werden,dass sie irgendwann zu überlieferter Volksmusik werden. Andererseits hätten sie auch nichts gegen die reichlichfließenden Tantiemen einzuwenden, mit denen die AKM/GEMA wirbt.

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