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Mathematik für Physiker - Numerische Physik: Modellierung

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232 KAPITEL 7. GEWÖHNLICHE DIFFERENTIALGLEICHUNGEN<br />

tiven Zerfall in § 880, der DGL zweiter Ordnung im Zusammenhang mit der Beschreibung des<br />

Federpendels in § 886ff, der homogenen DGL beim Zerfall sowie bei der Bewegungsgleichung<br />

bis einschließlich § 888 sowie der inhomogenen DGL in § 889. Diese Klassifikation soll hier<br />

formalisiert werden, allerdings unter einer Einschränkung: im Rahmen dieses Skripts werden<br />

wir uns auf lineare DGLs beschränken: (1) die Funktion x(t) und ihre Ableitungen x (n) (t)<br />

dürfen nur in erster Ordnung auftreten, nicht jedoch als höhere Potenzen; (2) es dürfen keine<br />

Produkte der Form x(t)x (k) (t) oder x (l) (t)x (k) (t) mit k, l ∈ N und k, l ≤ n auftreten. Linearität<br />

einer DGL ist gleichbedeutend mit der Gültigkeit des Superpositionsprinzips, vgl.<br />

Abschn. 7.7.1.<br />

7.2.1 Definition und Begriffe<br />

§ 895 Eine gewöhnliche Differentialgleichung ist eine Bestimmungsgleichung für eine Funktion<br />

einer Variablen. Die Ordnung der Differentialgleichung ist bestimmt durch die höchste<br />

auftretende Ableitung:<br />

Definition 59 Eine Gleichung, in der gewöhnliche Ableitungen einer unbekannten Funktion<br />

x(t) bis zur n ten Ordnung auftreten, heißt eine gewöhnliche Differentialgleichung n ter<br />

Ordnung.<br />

§ 896 Die Ordnung einer Differentialgleichung ist bestimmt durch die höchste auftretende<br />

Ableitung: eine gewöhnliche Differentialgleichung n ter Ordnung enthält als höchste Ableitung<br />

die n te Ableitung x (n) (t) der unbekannten Funktion x(t). Sie kann ferner auch Ableitungen<br />

niedrigerer Ordnung sowie die Funktion x(t) und deren unabhängige Variable t enthalten.<br />

§ 897 Wie Funktionen können DGLs in impliziter oder expliziter Form dargestellt werden.<br />

In impliziter Form lässt sich eine DGL n ter Ordnung schreiben als<br />

F (t, x, ẋ, ẍ, ..., x (n) ) = 0 .<br />

In dieser Darstellung ist das Auftreten der unabhängigen Variablen t bereits berücksichtigt,<br />

d.h. der Ausdruck stellt nicht nur die homogene DGL dar sondern kann auch eine inhomogene<br />

beschreiben. Ist die implizit dargestellte DGL nach der höchsten Ableitung x (n) auflösbar, so<br />

ergibt sich die explizite Form<br />

x (n) = f(t, x, ẋ, ẍ, ...., x (n−1) ) .<br />

§ 898 Einige Beispiele für gewöhnliche Differentialgleichungen sind bereits in Abschn. 7.1.1<br />

gegeben. Sie haben Formen wie<br />

x(t) = c ẋ , ẋ(t) = −cẍ oder x(t) = c 1 ẋ + c 2 ẍ + c 3 x (3) + ... .<br />

Weitere Beispiele, allerdings immer wieder mit verwandter Form, werden wir in Abschn. 7.8<br />

kennen lernen.<br />

§ 899 Da eine Differentialgleichung eine Bestimmungsgleichung für eine unbekannte Funktion<br />

ist, sind ihre Lösungen Funktionen. Die folgende Definition gibt zugleich den Hinweis,<br />

wie überprüft werden kann, ob eine Funktion Lösung der DGL ist:<br />

Definition 60 Eine Funktion x(t) ist Lösung oder Integral der Differentialgleichung, wenn<br />

sie mit ihren Ableitungen die Differentialgleichung identisch erfüllt.<br />

§ 900 Die Lösung einer Differentialgleichung wird durch Integration bestimmt. Dieses Integral<br />

enthält Integrationskonstanten, deren Zahl durch die Ordnung der Differentialgleichung<br />

– und damit die Zahl der Integrationsschritte – bestimmt ist. Daher hat eine DGL n ter<br />

Ordnung eine allgemeine Lösung, die noch n voneinander unabhängige Parameter (Integrationskonstanten)<br />

enthält.<br />

13. März 2007 c○ M.-B. Kallenrode

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