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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Hilfsmitteln <strong>im</strong> Wesentlichen der Markt- <strong>und</strong> Preismechanismus die knappen Ressourcen.<br />

Dabei kann jedes dieser drei <strong>Koordination</strong>sinstrumente auch subsidiär ein anderes<br />

ergänzen.<br />

Wettbewerbsprozesse stellen zwar eine notwendige Bedingung für einen funktionsfähigen<br />

Markt- <strong>und</strong> Preismechanismus dar, laufen aber ebenfalls <strong>im</strong> Rahmen der staatlichadministrativen<br />

Steuerung <strong>und</strong> der korporativen <strong>Koordination</strong> ab. So konkurrieren z. B.<br />

Vertragsärzte innerhalb der KVen um Mandate, die u. a. eine (Mit-)Gestaltung der Vergütungssysteme<br />

ermöglichen, <strong>und</strong> als Leistungserbringer um Patienten. Varianten der<br />

korporativen <strong>Koordination</strong> können insofern auch unter Wettbewerbsaspekten zur Diskussion<br />

stehen <strong>und</strong> damit entsprechende Reformen nahelegen.<br />

Allgemeine Schwachstellen des Korporativismus bestehen darin, dass<br />

− die Vereinbarungen häufig zu Lasten nicht beteiligter Dritter gehen,<br />

− die Organisationen, sofern sie ihre Marktposition durch den technischen Fortschritt<br />

gefährdet sehen, nur ein geringes Interesse an Neuerungen besitzen,<br />

− die Verteidigung des Status quo zu Effizienzverlusten <strong>und</strong> Einbußen bei Wachstum<br />

<strong>und</strong> Beschäftigung führt <strong>und</strong><br />

− die Organisationen den vielfach fälschlichen Eindruck erwecken, allfällige Risiken<br />

klein halten oder absichern zu können.<br />

100. Das Spektrum der korporativen Organisationen reicht von Ärztekammern <strong>und</strong><br />

anderen Körperschaften des öffentlichen Rechtes, wie KVen <strong>und</strong> Krankenkassen, die<br />

mit staatlichem Auftrag hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, bis zu privaten Verbänden,<br />

wie z. B. dem Hartmann B<strong>und</strong>, dem Marburger B<strong>und</strong> oder Verbänden der pharmazeutischen<br />

Industrie. Eine interessante Mittelstellung nehmen hier einige Organisationen des<br />

privaten Rechts ein, die zwar keine Zwangsmitgliedschaft aufweisen, aber bei der Erfüllung<br />

öffentlich-rechtlicher Funktionen mitwirken. Hierzu gehören u. a. die B<strong>und</strong>esärztekammer,<br />

die B<strong>und</strong>esverbände der Krankenkassen, die Verbände der Ersatzkassen<br />

<strong>und</strong> die Deutsche Krankenhausgesellschaft.<br />

101. Die Entwicklung korporativer <strong>Koordination</strong> folgte in den letzten ca. 30 Jahren keinem<br />

eindeutigen Trend, vielmehr lösten sich Phasen einer Stärkung <strong>und</strong> Schwächung<br />

ab, <strong>und</strong> teilweise fand auch gleichzeitig ein Aus- <strong>und</strong> Abbau korporativer Steuerungselemente<br />

statt. Während die korporative <strong>Koordination</strong> derzeit auf dem Prüfstand steht,<br />

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