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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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nach SGB XI bestehen. Erst wenn ein weiterer Träger hinzutritt, z. B. die Krankenkasse<br />

(mit Behandlungspflege, Hilfsmitteln) oder die Sozialhilfe, kann trägerübergreifend ein<br />

persönliches Budget gebildet werden.<br />

Nach SGB IX werden Gutscheine für Leistungen nur in begründeten Einzelfällen <strong>und</strong> in<br />

Absprache mit dem Nutzer ausgegeben. Im SGB XI ist für Sachleistungen die generelle<br />

Ausgabe von Gutscheinen festgeschrieben. Das Gutscheinsystem ist allen Pflegebedürftigen<br />

zugänglich. Die Kosten für so genannte Budget- oder Case-Manager, die die<br />

Pflegebedürftigen bei der Verwaltung des Budgets unterstützen, werden nicht durch die<br />

Pflege- oder Krankenkassen getragen. Sie müssen vom Budgetnehmer aufgebracht werden.<br />

647. Übergeordnetes Ziel ist es, Menschen in die Lage zu versetzen, mit Hilfe gewährter<br />

finanzieller Mittel ihren Bedürfnissen entsprechend eigene Wege in der Pflege,<br />

Betreuung <strong>und</strong> Unterstützung zu wählen. Ihre Selbständigkeit <strong>und</strong> Selbstbest<strong>im</strong>mung<br />

soll gefördert <strong>und</strong> ihre Rolle als selbstbest<strong>im</strong>mte <strong>und</strong> souverän handelnde Nutzer gestärkt<br />

werden. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, sich frei zu entscheiden, wann, wie<br />

<strong>und</strong> durch wen sie Hilfe in Anspruch nehmen. Weiter sollen Anstöße gegeben werden,<br />

die ein flexibles <strong>und</strong> nutzerorientiertes Angebot in der ambulanten Versorgung begünstigen,<br />

um es den Pflegebedürftigen zu ermöglichen, länger <strong>im</strong> häuslichen Umfeld gepflegt<br />

zu werden. Auch der Verwaltungsaufwand von PGB wird als geringer eingeschätzt<br />

als der Aufwand des Verfahrens, das das SGB üblicherweise vorsieht. Der<br />

Leistungserbringer rechnet bis zum Höchstbetrag mit der Pflegekasse ab <strong>und</strong> stellt den<br />

darüber hinausgehenden Betrag dem Pflegebedürftigen in Rechnung. Die Reduktion des<br />

Verwaltungsaufwands ergibt sich durch die direkte Abrechnung des Pflegebedürftigen<br />

mit dem Leistungserbringer.<br />

Ein Gr<strong>und</strong> für die Einführung von personengeb<strong>und</strong>enen Budgets war der Wunsch, die<br />

Versorgungsstrukturen <strong>im</strong> ambulanten Bereich stärker an den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen<br />

auszurichten. Derzeit wird der benötigte Zeitbedarf für die Erbringung von<br />

Einzelleistungen mit Hilfe eines Punkteschemas erfasst. Verschiedene Handlungen bilden<br />

ein Modul (z. B. ‚kleine Morgentoilette‘, ‚große Morgentoilette‘), für das der Anbieter<br />

bei Erbringung eine entsprechende Entlohnung erhält. Die Bildung von Modulen<br />

steht jedoch oft nicht <strong>im</strong> Einklang mit den individuellen Bedürfnissen des Pflegebedürftigen.<br />

Dies betrifft vor allem die Pflegebedürftigen, deren Pflegebedarf durch die<br />

Leistungsmodule nicht abgedeckt wird, hier sind u. a. die demenziell Erkrankten zu<br />

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