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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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die Erleichterung des Zugangs, die Erhöhung der Verfügbarkeit, die Sicherung der<br />

<strong>Qualität</strong>, die Steigerung der Effizienz <strong>und</strong> die Sicherung der Finanzierbarkeit von Pflegeleistungen.<br />

Konkret heißt das:<br />

− Die Einrichtungen <strong>und</strong> Dienste müssen eine pflegerische Versorgung gewährleisten,<br />

die dem allgemein anerkannten Stand der Medizin <strong>und</strong> Pflege entspricht. Das<br />

damit verfolgte Ziel einer Steigerung der <strong>Qualität</strong> von Pflegeleistungen dient der<br />

weiteren Etablierung pflegefachlicher Erkenntnisse in der Praxis, die sich am Forschungsstand<br />

der Pflegewissenschaft orientiert. Das Gesetz hat eine qualitative wie<br />

auch quantitative Weiterentwicklung der Pflege zum Ziel (vgl. Blinkert, B. u.<br />

Klie, T. 1999).<br />

− Die effiziente Erbringung der Leistung soll durch die Sicherstellung einer bedarfsgerechten<br />

Pflegeinfrastruktur gewährleistet werden. Die professionellen Hilfeleistungen<br />

sollen <strong>im</strong> ambulanten <strong>und</strong> stationären Bereich kontinuierlich bereitgestellt<br />

werden. Jeder Pflegedienst kann Leistungen bei den Pflegekassen abrechnen, sofern<br />

er gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt. Alle Pflegedienste bewegen sich auf<br />

einem neu eröffneten Markt, in dem Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Anbietern<br />

herrscht. Es kommen keine bedarfssteuernden Instrumente zum Einsatz. Die<br />

Leistungserbringer aus den unterschiedlichen Sektoren müssen ihre Arbeit koordinieren<br />

(vgl. Grupe, H. 1998; Blinkert, B. u. Klie, T. 1999; Schneekloth, U. u.<br />

Müller, U. 1999).<br />

− Die Forderung nach Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsbereitschaft der Angehörigen, Nachbarn<br />

u. a. Laien hat das Ziel, pflegebedürftigen Menschen trotz Erkrankung oder<br />

Behinderung den Verbleib in der eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen<br />

(Vorrang der ambulanten gegenüber der stationären Pflege). Ein Übergang in eine<br />

vollstationäre Einrichtung oder in eine teilstationäre Pflege soll erst dann erfolgen,<br />

wenn eine Lebensführung <strong>im</strong> privaten Haushalt nach eigenem Ermessen <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

des vorhandenen Pflegebedarfs nicht mehr zu vertreten ist. Ob damit erreicht<br />

wird, der erwarteten Abnahme innerfamiliärer Pflegebereitschaft entgegenzuwirken,<br />

ist noch nicht sicher (vgl. Klie, T. 1999b; Schmidt, R. 1999; Schneekloth, U. u.<br />

Müller, U. 1999; Wagner, A. u. Lürken, L. 2000; R<strong>und</strong>e, P. et al. 2003). So wurden<br />

professionelle Pflegekräfte zur Motivation pflegender Angehöriger unter besonderer<br />

Berücksichtigung der Unterstützung durch die Pflegeversicherung befragt. In<br />

diesen Studien konnten weder Befürchtungen, die Motivation zur Pflege werde vorrangig<br />

durch monetäre Anreize gelenkt, noch Hoffnungen, das informelle Unter-<br />

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