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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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gen werden stationär erbracht <strong>und</strong> umfassen z. B. ärztliche Behandlung <strong>und</strong> die Versorgung<br />

mit Heilmitteln, psychotherapeutische Betreuung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsberatung. Voraussetzung<br />

für die Leistungsgewährung ist, unabhängig vom ambulanten Versorgungsangebot<br />

am Wohnort, allein die Gefährdung des Ges<strong>und</strong>heitszustands (Fastabend, K. u.<br />

Schneider, E. 2004).<br />

183. Vorsorgemaßnahmen bzw. Kuren haben eine sehr lange, bis in die Antike zurückreichende<br />

Tradition. Die Effektivität <strong>und</strong> Effizienz medizinischer Vorsorgemaßnahmen<br />

ist allerdings, vor allem aufgr<strong>und</strong> eines Mangels an Untersuchungen mit überzeugendem<br />

Studiendesign, z. T. schwierig zu beurteilen. Ergebnisse, die eine Wirksamkeit von<br />

Kuren belegen, liegen aber vor (Klick, J. u. Stratmann, Th. 2004).<br />

Impfleistungen<br />

184. Schutz<strong>im</strong>pfungen sind keine Regelleistung der GKV. Versicherte haben nur dann<br />

Anspruch auf eine Schutz<strong>im</strong>pfung, wenn dieser in der Satzung der Krankenkasse vorgesehen<br />

ist (§ 23 Abs. 9 SGB V). Dabei ist der Spielraum der Krankenkassen eingeschränkt.<br />

Sie dürfen z. B. keine Impfleistungen anbieten, die der Vorbereitung einer privaten<br />

Urlaubsreise dienen. Andererseits kann das BMGS die GKV nach § 21 Infektionsschutzgesetz<br />

zur Übernahme von Impfleistungen verpflichten. Bisher wurde diese<br />

Regelung nicht angewandt (Fastabend, K. u. Schneider, E. 2004).<br />

185. Impfempfehlungen der WHO <strong>und</strong> der Ständigen Impfkommission (STIKO) werden<br />

in Deutschland nur unvollständig umgesetzt. Vorliegende Daten deuten auf eine<br />

Unterversorgung mit Impfleistungen z. B. bei Influenza hin (vgl. Robert Koch-Institut<br />

2000; Gutachten 2000/2001, Band I, Ziffer 145 ff., 194 <strong>und</strong> 276; Beske, F. u. Ralfs, D.<br />

2003).<br />

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