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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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wird. Auffällig jedoch ist, dass 26 % der Pflegehaushalte überhaupt keine Informationsquellen<br />

genutzt haben. Im Jahr 2002 fühlten sich nur 20 % gut informiert, das sind 5 %<br />

weniger als noch 1997, die Mehrheit fühlte sich aber zumindest ausreichend informiert<br />

(R<strong>und</strong>e, P. et al. 2003).<br />

5.3.3 Belastung <strong>und</strong> Vergütung von pflegenden Angehörigen<br />

524. Die Pflegeversicherung gibt sowohl in ihrer Konzeption als auch in ihren Leistungen<br />

den besonderen Beitrag pflegender Angehöriger121 wieder (vgl. Klie, T. 1999b). Sie<br />

hat neue Möglichkeiten eröffnet, wie z. B. die Kurzzeitpflege <strong>und</strong> Verhinderungspflege,<br />

die zur Entlastung der familiären Pflege beitragen. Dennoch verbleibt die Hauptlast der<br />

Pflege u. a. durch die Leistungsbegrenzungen auch weiterhin bei den informellen <strong>und</strong><br />

freiwilligen Helfern, in der Regel also bei den Familienangehörigen. Durch die mehrheitliche<br />

Entscheidung der Pflegenden, Geld- statt Sachleistungen zu beziehen, erhalten<br />

sie keine körperliche <strong>und</strong> psychische Entlastung. Die bekannten Probleme pflegender<br />

Angehöriger, wie dauerhafte Überlastung, ges<strong>und</strong>heitliche Schäden, Anspannung <strong>und</strong><br />

Frustrationen, scheinen durch die Einführung der Pflegeversicherung trotz zusätzlicher<br />

Beratungsangebote <strong>und</strong> Anleitung zur Versorgung Pflegebedürftiger (§ 45 SGB XI)<br />

subjektiv nur zu geringfügigen Verbesserungen geführt zu haben. Eine bessere Unterstützung<br />

bei der Wahl <strong>und</strong> Kombination der Leistungen könnte diese Belastung verringern<br />

(Freese, G. 1998; Zeman, P. 2000; R<strong>und</strong>e, P. et al. 2003).<br />

Weiterhin ist bei einem großen Teil der Pflegepersonen (fast 50 %) von einer hohen<br />

körperlichen <strong>und</strong> psychischen Belastung durch die Pflege auszugehen, erwartungsgemäß<br />

vor allem bei Angehörigen, die Pflegebedürftige der Stufe III versorgen (R<strong>und</strong>e, P.<br />

et al. 1996). Pflegebedürftige <strong>und</strong> Angehörige werden oft auch finanziell stark belastet,<br />

z. B. muss ein stationär untergebrachter Pflegebedürftiger in der Pflegestufe I in den alten<br />

B<strong>und</strong>esländern <strong>im</strong> Durchschnitt pro Monat ca. 1.100 € der Pflegehe<strong>im</strong>kosten selber<br />

tragen, in der Pflegestufe III sind es ca. 1.580 € (VdAK 2004). 122 Diese unterschiedli-<br />

121 Nach dem Pflege-VG gelten Personen, „die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen <strong>im</strong> Sinne<br />

des § 14 in seiner häuslichen Umgebung pflegen“ (§ 19) als Pflegepersonen. Die ursprünglich festgelegte<br />

Einschränkung auf wenigstens 14 St<strong>und</strong>en Pflege wöchentlich wurde <strong>im</strong> 1. SGB XI-ÄndG<br />

aufgehoben, markiert aber nach wie vor die Voraussetzung für einen Leistungsanspruch zur sozialen<br />

Sicherung.<br />

122 In den Beträgen für die He<strong>im</strong>unterbringung sind sowohl die Unterkunfts- als auch die Verpflegungskosten<br />

eingeschlossen.<br />

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