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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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750. Noch mehr als in der Arzne<strong>im</strong>ittelversorgung fehlt in der Hilfsmittelversorgung<br />

eine Infrastruktur, die eine Bewertung des Nutzens von Produkten mit Schlussfolgerungen<br />

zur Angemessenheit von Preisen bzw. Preisrelationen ermöglicht. Unter diesen<br />

Voraussetzungen wird die Gründung einer Task Force unterstützt, die sich aus Experten<br />

der Spitzenverbände der GKV, einzelner Krankenkassen <strong>und</strong> des MDS zusammensetzt<br />

<strong>und</strong> weitere Fachleute sowie Vertreter von Herstellern <strong>und</strong> Patienten fallweise einbezieht.<br />

Vorrangige Aufgaben dieses Gremiums wären Fragen der <strong>Qualität</strong>ssicherung, die<br />

Aktualisierung <strong>und</strong> Pflege des Hilfsmittelverzeichnisses <strong>und</strong> dabei vor allem die Bildung<br />

von Produktgruppen <strong>und</strong> Formulierung von <strong>Qualität</strong>sstandards, die Verbesserung<br />

der Kalkulationsgr<strong>und</strong>lagen für Festbeträge <strong>und</strong> Versorgungspauschalen <strong>und</strong> die Wiederverwendbarkeit<br />

von Hilfsmitteln. Ergebnisse der Arbeitsgruppe, vor allem zur Methodik<br />

der Technologiebewertung (Health Technology Assessment, HTA) bei Hilfsmitteln,<br />

zur Aufnahme von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis <strong>und</strong> zur Kalkulation<br />

von Festbeträgen, sollten <strong>im</strong> Internet dokumentiert werden.<br />

Die Richtlinienkompetenz des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses umfasst zwar die Verordnungsfähigkeit<br />

von Hilfsmitteln durch Vertragsärzte, aber nicht die Erstellung <strong>und</strong><br />

Pflege des Hilfsmittelverzeichnisses. Da dem B<strong>und</strong>esausschuss aber die Konkretisierung<br />

des <strong>im</strong> SGB V nur allgemein abgegrenzten GKV-Leistungskatalogs obliegt, sollte<br />

er in die Task Force einbezogen werden.<br />

751. Die Bedeutung des Hilfsmittelverzeichnisses als des wichtigsten Instruments zur<br />

Strukturierung des Marktes <strong>und</strong> zur Erhöhung der Transparenz des Hilfsmittelangebots<br />

ist zu stärken. Die Krankenkassen, ihre Verbände <strong>und</strong> die Leistungsanbieter einschließlich<br />

des Handels <strong>und</strong> der Apotheken sollten das Hilfsmittelverzeichnis gr<strong>und</strong>sätzlich zur<br />

Marktbeobachtung, in Vertragsverhandlungen, zur Abrechnung von Leistungen <strong>und</strong> für<br />

statistische Zwecke verwenden. Dabei ist zu prüfen, ob zur eindeutigen Bezeichnung<br />

von Produkten eine Erweiterung des Verzeichnisses um zusätzliche Ebenen sinnvoll ist,<br />

auch um eine Fehlnutzung von Hilfsmittelpositionsnummern zu unterbinden. Eine kontinuierliche<br />

Fortschreibung, Aktualisierung <strong>und</strong> Bereinigung des Verzeichnisses muss<br />

sichergestellt werden. Dazu kann auch eine zeitliche Befristung der Nutzung von Hilfsmittelpositionsnummern<br />

beitragen.<br />

Das Hilfsmittelverzeichnis sollte außer um zusätzliche Produktinformationen schrittweise<br />

um die in § 128 SGB V bereits vorgesehenen Preisinformationen sowie um die<br />

b<strong>und</strong>esweit gültigen Festbeträge ergänzt werden. Im Falle deutlicher Preisvariationen<br />

können Preisspannen sowie Durchschnittswerte ausgewiesen werden.<br />

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