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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Von diesen alternativen Steuerungsmechanismen steht derzeit die wettbewerbliche<br />

Steuerung mit Hilfe von Einzelverträgen zwischen den Krankenkassen auf der einen<br />

Seite <strong>und</strong> einzelnen oder Gruppen von Leistungserbringern auf der anderen <strong>im</strong> Mittelpunkt<br />

kontroverser ordnungspolitischer Diskussionen mit teilweise diametralen Ansichten.<br />

Die einen befürchten einen Machtzuwachs <strong>und</strong> -missbrauch der Krankenkassen,<br />

die sich gegenüber einzelnen Leistungserbringern in einer übermächtigen Position befinden<br />

<strong>und</strong> diesen dann inakzeptable Vertragsbedingungen aufoktroyieren können. Die<br />

schwindende Attraktivität insbesondere ärztlicher Berufe ginge mit einer schleichenden<br />

Abnahme der Versorgungsqualität einher. Die anderen halten eine spürbare Verbesserung<br />

von Effizienz <strong>und</strong> Effektivität der deutschen Ges<strong>und</strong>heitsversorgung nur auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer umfassenden selektiven Vertragsgestaltung für realisierbar. Entsprechend<br />

fordern sie ein Abrücken von der korporativen <strong>Koordination</strong> <strong>und</strong> in diesem Kontext<br />

vielfach auch die generelle Suspendierung des Kollektivvertragsrechts <strong>und</strong> mit ihm<br />

die Auflösung der KVen als Körperschaften des öffentlichen Rechtes.<br />

83. Da, wie in Abschnitt 2.2.1 angedeutet, alle gesamtwirtschaftlichen Allokationsbzw.<br />

<strong>Koordination</strong>sinstrumente ihre spezifischen Vor- <strong>und</strong> Nachteile aufweisen, legen<br />

Defizite der korporativen <strong>Koordination</strong> noch nicht zwingend ihren partiellen oder gar<br />

vollständigen Ersatz durch alternative Steuerungsmechanismen nahe. Diese Feststellung<br />

gilt insofern besonders für <strong>Koordination</strong>sprobleme <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen, als sich hier<br />

die Nutzer bzw. Patienten wegen der weitgehenden Vollversicherung nicht gezwungen<br />

sehen, ihre Präferenzen bzw. Zahlungsbereitschaft für die empfangenen – <strong>und</strong> überwiegend<br />

von Ärzten nachgefragten – Leistungen zu offenbaren. Zudem fordern die Normen<br />

des SGB V für die GKV eine einheitliche Versorgung aller Versicherten <strong>und</strong> Patienten,<br />

was jegliche diskr<strong>im</strong>inierende Differenzierung nach best<strong>im</strong>mten Kriterien ausschließt.<br />

Inwieweit alternative Steuerungsmechanismen die korporative <strong>Koordination</strong> ersetzen<br />

sollen, hängt <strong>im</strong> Sinne gesamtwirtschaftlicher Ziele davon ab, ob sie unter den jeweiligen<br />

konkreten Bedingungen die fiskalischen, allokativen <strong>und</strong> verteilungspolitischen<br />

Funktionen per saldo besser erfüllen. Dabei kann sich die Beurteilung der komparativen<br />

Leistungsfähigkeit der korporativen <strong>Koordination</strong> zum einen auf theoretische, insbesondere<br />

ordnungspolitische, Überlegungen <strong>und</strong> zum anderen, wenn auch in bescheidenem<br />

Umfange, auf empirische Beobachtungen stützen. Beurteilungen auf der Gr<strong>und</strong>lage empirischer<br />

Analysen stoßen hier allerdings an enge Grenzen, denn es liegen zwar für<br />

Deutschland hinreichende Erfahrungen über die Ergebnisse von Kollektivverhandlungen,<br />

nicht aber über die Resultate alternativer Steuerungsmechanismen vor. Die Evaluation<br />

von dezentralen Wettbewerbsprozessen in den USA <strong>und</strong> der Schweiz besitzen insofern<br />

eine für die deutsche GKV eingeschränkte Aussagefähigkeit, als das Kranken-<br />

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