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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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2001 ersetzten Zielvereinbarungen zur Arzne<strong>im</strong>ittelversorgung zwischen Kassen <strong>und</strong><br />

Kassenärztlicher Vereinigung die Arzne<strong>im</strong>ittelbudgets, deren Überschreitung seit ihrer<br />

Einführung 1993 nie sanktioniert wurde. Trotz der mangelnden Sanktionierung gab es<br />

jedoch einen ausgabensenkenden Einführungs- <strong>und</strong> einen ausgabensteigernden Abschaffungseffekt.<br />

Eine stärkere Anreizwirkung auf den einzelnen Arzt geht von einer individuellen<br />

Regresspflicht aus, wie sie § 106 Abs. 5a SGB V vorsieht. Bei Überschreiten<br />

von arztgruppenspezifischen Richtgrößen nach § 84 Abs. 6 SGB V kommt es zu<br />

Wirtschaftlichkeitsprüfungen <strong>und</strong> ggf. Regressforderungen, sofern die Mehrausgaben<br />

nicht durch Praxisbesonderheiten begründbar sind. Die Individualisierung dieser ‚Budgets‘<br />

sowie die Möglichkeit von Budgetüberschreitungen in begründeten Ausnahmefällen<br />

scheinen sinnvollere Instrumente zu sein als die globalen Zielvereinbarungen. Ein<br />

zentrales Instrument zielorientierter Budgetierung bildet die Bereitstellung von Informationen<br />

zum individuellen Verordnungsverhalten. Seit Januar 2003 liefern die KVen acht<br />

Wochen nach dem Verordnungsmonat den Kassenärzten eine individuelle Übersicht der<br />

Verordnungsdaten ihrer Praxis auf der Gr<strong>und</strong>lage der GAmSi-Daten (GKV-Arzne<strong>im</strong>ittel-Schnellinformation).<br />

955. Eine umfassende ges<strong>und</strong>heitspolitische Analyse erfordert eine stärker sektoren<strong>und</strong><br />

therapieübergreifende Perspektive auf das Verordnungsverhalten. Dies hilft, eine<br />

Verschiebung von Ausgaben auf andere Sektoren des Ges<strong>und</strong>heitssystems zu vermeiden<br />

<strong>und</strong> dem Gr<strong>und</strong>satz ,mit <strong>und</strong> nicht an Arzne<strong>im</strong>itteln sparen‘ zur Umsetzung zu verhelfen.<br />

Viele Arzne<strong>im</strong>ittel können als Substitution für teurere Behandlungen (z. B. <strong>im</strong> stationären<br />

Bereich) eingesetzt werden. Andererseits vermögen in best<strong>im</strong>mten Fällen andere<br />

Behandlungsmethoden auch ineffiziente Arzne<strong>im</strong>ittel zu ersetzen.<br />

956. Trotz mehrerer politischer Anläufe existiert in Deutschland bisher keine generelle<br />

Positivliste. Ein solches Instrument ist <strong>im</strong>mer dann für eine erhöhte Transparenz <strong>im</strong><br />

Arzne<strong>im</strong>ittelmarkt notwendig, wenn die Zulassungsbedingungen keine Gewähr dafür<br />

bieten, dass nur Arzne<strong>im</strong>ittel mit therapeutischer Relevanz in den GKV-Markt gelangen.<br />

Eine so genannte ,vierte Hürde‘, die die Erstattungsfähigkeit eines Medikaments an<br />

den Nachweis einer günstigen Nutzen-Kosten-Relation knüpft, könnte jedoch die Wirkung<br />

einer solchen Liste auf Dauer ersetzen, wenn auch bereits <strong>im</strong> Markt befindliche<br />

Arzne<strong>im</strong>ittel dieser Prüfung unterzogen werden. Ein Mitglied des Rates plädiert unabhängig<br />

davon für eine generelle Positivliste. Zudem können <strong>im</strong> Rahmen von integrierter<br />

Versorgung oder als Wettbewerbsparameter einzelner Kassen dezentrale Positivlisten<br />

ein geeignetes Instrument für eine qualitativ hochwertige <strong>und</strong> kosteneffektive Arzne<strong>im</strong>ittelversorgung<br />

darstellen. Solche Listen, mit denen <strong>im</strong> stationären Bereich gute Er-<br />

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