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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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tenträgerrechnung sowie einer kritischen Überprüfung ihrer komparativen Vor- <strong>und</strong><br />

Nachteile bei den einzelnen Versorgungsleistungen veranlassen. Dies führt zu einer erhöhten<br />

Transparenz <strong>im</strong> Leistungsgeschehen <strong>und</strong>, wie teilweise <strong>im</strong> Vorgriff auf das neue<br />

System bereits der Fall, zu Schließungen von nicht konkurrenzfähigen Abteilungen, Fusionen,<br />

Kooperationen <strong>und</strong> Kompetenzbündelungen. Diese Entwicklung, die vor allem<br />

die Effizienz, <strong>und</strong> trotz der Gefahr einer Patientenselektion <strong>und</strong> Leistungsminderung infolge<br />

einer höheren Spezialisierung auch die Effektivität der Krankenhausversorgung<br />

verbessern kann, lässt bei einer Zunahme der Fallzahlen eine spürbare Verringerung der<br />

durchschnittlichen Verweildauern erwarten. Eine weitere Wettbewerbsverschärfung tritt<br />

ein, wenn die Vergütungen nach DRGs nur Richtpreise <strong>und</strong> damit Gegenstand von dezentralen<br />

Preisverhandlungen sind. Eine Stärkung der Leistungsfähigkeit eröffnet den<br />

deutschen Krankenhäusern <strong>im</strong> internationalen Wettbewerb auch vermehrt Chancen,<br />

ausländische Patienten zu attrahieren. So sprach der Europäische Gerichtshof Patienten,<br />

die in ihrem Land keine Behandlung in einer vertretbaren Zeit <strong>und</strong>/oder auf einem international<br />

üblichen Niveau erhalten können, das Recht zu, auf Kosten ihrer nationalen<br />

sozialen Krankenversicherungen auch Krankenhäuser <strong>im</strong> Ausland aufzusuchen.<br />

2.4.2 Das Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vergaberecht als Rahmenbedingung<br />

63. Mit Ausnahme der spezifischen Regelungen, die ein selektives Kontrahieren erlauben,<br />

beruht <strong>im</strong> System der GKV die Berechtigung der Leistungserbringer zur Versorgung,<br />

insbesondere <strong>im</strong> vertragsärztlichen <strong>und</strong> <strong>im</strong> Krankenhausbereich, auf Zulassungsakten.<br />

Diese verleihen ihren Inhabern einen speziellen Status <strong>und</strong> sichern ihnen damit<br />

eine langfristige Teilnahme an der Versorgung aller Versicherten, so dass die einmal zugelassenen<br />

Leistungserbringer nicht um die Nachfrage der Krankenkassen, sondern nur<br />

noch um diejenige der Versicherten konkurrieren (vgl. Epsen, I. et al. 2003). Um die Effizienz<br />

<strong>und</strong> Effektivität der Ges<strong>und</strong>heitsversorgung mit Hilfe einer Intensivierung des<br />

Wettbewerbs zu verbessern, benötigen die Krankenkassen jedoch einen Handlungsspielraum<br />

bzw. Aktionsparameter, um best<strong>im</strong>mte Formen der Leistungserbringung <strong>und</strong> -vergütung<br />

mit ausgewählten Leistungserbringern zu vereinbaren. Es kann dann ein Wettbewerb<br />

der Leistungserbringer um für sie günstige Verträge mit den Krankenkassen <strong>und</strong><br />

ein Wettbewerb der Krankenkassen um effiziente <strong>und</strong> effektive Leistungserbringer stattfinden.<br />

Bei einem umfassenden selektiven Kontrahieren entsteht allerdings auf der Angebots-<br />

<strong>und</strong> Nachfrageseite die Gefahr einer Monopolisierung <strong>und</strong> des Missbrauchs von<br />

Marktmacht.<br />

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