11.12.2012 Aufrufe

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Modernisierungsgesetz (GMG) eingeführte Bildung eines Datenpools von pseudonymisierten<br />

Daten der GKV stellt einen ersten Schritt zum Aufbau einer pharmakoepidemiologischen<br />

Datenbank dar.<br />

Die ,vierte Hürde‛ als Instrument zur Verbesserung der Pharmakotherapie<br />

971. Die Strukturkomponente bildete in den letzten Jahren die entscheidende Determinante<br />

für das Wachstum der Arzne<strong>im</strong>ittelausgaben in der GKV. Innerhalb dieser Komponente<br />

umfasst der Intermedikamenteneffekt, d. h. vorwiegend bzw. per saldo eine<br />

Substitution durch teurere Präparate, zum einen die Mehrausgaben für eindeutig<br />

Outcomeverbessernde Arzne<strong>im</strong>ittelinnovationen. Dieser Effekt geht aber zum anderen<br />

auch auf den verstärkten Einsatz von patentgeschützten Analogpräparaten zurück, die<br />

keinen größeren therapeutischen Nutzen stiften als vergleichbare, deutlich preiswertere<br />

Medikamente. Die ,vierte Hürde‘ zielt darauf ab, die therapeutische Wirksamkeit von<br />

Arzne<strong>im</strong>itteln <strong>im</strong> Vergleich zu ihren Alternativen zu bewerten <strong>und</strong> die jeweiligen Nutzendifferenzen<br />

bei der Erstattung eines Medikamentes durch die GKV in Ansatz zu<br />

bringen.<br />

972. Die ,vierte Hürde‛ tritt vornehmlich bei patentgeschützten Arzne<strong>im</strong>itteln zu der<br />

Überprüfung der pharmazeutischen <strong>Qualität</strong>, Wirksamkeit <strong>und</strong> Unbedenklichkeit als<br />

weiteres Kriterium hinzu. Sie stellt keine Voraussetzung für die Arzne<strong>im</strong>ittelzulassung<br />

dar, sondern dient als Informationsgr<strong>und</strong>lage für die Festlegung des Erstattungsbetrages<br />

durch die GKV. In ihrem Rahmen zielen Nutzen-Kosten-Analysen von Medikamenten<br />

nicht darauf ab, unter einseitigen Kostenaspekten die Arzne<strong>im</strong>ittelausgaben zu min<strong>im</strong>ieren<br />

<strong>und</strong> damit die Versicherten in der GKV von der Teilhabe am pharmakologischen<br />

Fortschritt auszuschließen. Nach den bisherigen Erfahrungen in anderen Ländern dominiert<br />

bei solchen Ansätzen <strong>und</strong> Verfahren nicht das Ziel der Ausgabensenkung, <strong>im</strong> Mittelpunkt<br />

steht vielmehr das Verhältnis zwischen therapeutischer Wirksamkeit <strong>und</strong> Ressourceneinsatz.<br />

Da die Patienten ihre Zahlungsbereitschaft für die von der GKV finanzierten<br />

Arzne<strong>im</strong>ittel nicht offenbaren müssen, übern<strong>im</strong>mt die ,vierte Hürde‘ hier die<br />

Aufgabe, <strong>im</strong> Vergleich mit den existierenden Alternativen den (zusätzlichen) therapeutischen<br />

Nutzen von best<strong>im</strong>mten Arzne<strong>im</strong>itteln abzuschätzen <strong>und</strong> mit den jeweiligen<br />

Kosten zu konfrontieren.<br />

973. Um sicherzustellen, dass die Nutzen-Kosten-Bewertung nach eindeutigen Kriterien<br />

<strong>und</strong> in einem transparenten Verfahren erfolgt, bietet sich in Weiterentwicklung zu<br />

738

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!