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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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chen Zeitraum sich deren Weiterführung empfiehlt. Eine Überprüfung erfordert einen<br />

erheblichen Aufwand, wenn die Entlassungsdokumentation nur Handelsnamen, nicht<br />

aber die Wirkstoffbezeichnungen enthält. Die klinische Umstellung der Medikation ‚auf<br />

den neuesten Stand‘ erschüttert zudem das Vertrauen des Patienten in die <strong>Qualität</strong> der<br />

bisherigen ambulanten Versorgung, was einen erneuten Wechsel auf wirtschaftlichere<br />

Präparate erschwert. Eine Einstellung oder Änderung der Pharmakotherapie <strong>im</strong> Krankenhaus<br />

sollte daher den Hausarzt einbeziehen <strong>und</strong> ausführlich – unter Angabe der<br />

Wirkstoffbezeichnung – in den Entlassungspapieren begründet werden. Bei Neuverordnungen<br />

sollte ein zeitlicher oder medizinischer Zielpunkt definiert werden, an dem die<br />

Medikation beendet werden kann. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Krankenhausapotheke<br />

<strong>und</strong> zuweisenden Ärzten, die eine gemeinschaftlich für das Krankenhaus erstellte<br />

Apothekenliste von wirksamen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Präparaten ermöglicht,<br />

könnte dem Patienten die gewohnte Darreichungsform erhalten.<br />

<strong>Qualität</strong>ssicherung der Verordnungsentscheidung<br />

966. Gr<strong>und</strong>sätzlich bilden nach der etablierten Methodik erstellte Leitlinien auch <strong>im</strong><br />

speziellen Fall der Arzne<strong>im</strong>itteltherapie wichtige Instrumente, die zur Opt<strong>im</strong>ierung der<br />

Versorgung beitragen. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf der Entwicklung sektorenübergreifender<br />

Leitlinien liegen, die unterschiedliche Bedürfnisse mit Blick auf das<br />

Geschlecht, das Alter oder die soziale Lage berücksichtigen. Das bedeutet zum frühestmöglichen<br />

Zeitpunkt den Einschluss von Frauen, Kindern, alten <strong>und</strong> mult<strong>im</strong>orbiden Patienten<br />

in die Zulassungsstudien, da in der Regel gerade für diese Patientengruppen<br />

keine oder nur unzureichende Daten vorliegen.<br />

967. Die Anwendung der zunehmenden Zahl evidenzbasierter Leitlinien führte zwar zu<br />

Verbesserungen <strong>im</strong> ärztlichen Verordnungsverhalten, ihr Einfluss bleibt aber weiterhin<br />

noch zu gering. Der persönliche Kontakt, insbesondere zu einem angesehenen fachärztlichen<br />

oder klinischen Kollegen, erwies sich als weitaus einflussreicher als eine konsentierte<br />

Leitlinie. Für den verordnenden Arzt ist entscheidend, dass sich die vielfältigen<br />

Informationen <strong>und</strong> Empfehlungen, die ihn aus unterschiedlichen Quellen erreichen, zu<br />

einem st<strong>im</strong>migen Gesamtbild formen lassen. Vielfach existiert die Erwartungshaltung,<br />

zentral festgelegte Vorgaben allein würden den einzelnen Arzt unverfälscht erreichen<br />

<strong>und</strong> ihn zu einer Änderung seines Verordnungsverhaltens veranlassen (‚trickle-downeffect‘).<br />

Selbst wissenschaftlich unstrittige Leitlinien können jedoch bei alleinigem<br />

Vertrauen auf den ‚top-down‘-Ansatz scheitern (z. B. Hormontherapie in der Meno-<br />

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