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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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<strong>und</strong> versorgungsbedürftige Migranten pflegerisch unterversorgt (Blinkert, B. u. Klie, T.<br />

1999; Schaeffer, D. 2002).<br />

475. Das Hauptargument für die Verabschiedung der sozialen Pflegeversicherung<br />

(SPV) waren allerdings die <strong>im</strong>mens angestiegenen Ausgaben der Sozialhilfeträger für<br />

die Hilfe zur Pflege (Blinkert, B. u. Klie, T. 1999). 80 % der stationär versorgten Pflegebedürftigen<br />

in den alten <strong>und</strong> fast 100 % in den neuen B<strong>und</strong>esländern waren vor Inkrafttreten<br />

des SGB XI auf Sozialhilfe angewiesen. Zwischen 1970 <strong>und</strong> 1990 stiegen<br />

die Sozialhilfeausgaben für Pflegeleistungen in den alten B<strong>und</strong>esländern von 1,1 auf<br />

11,05 Mrd. DM. Von 1991 bis 1993 erhöhten sich die Ausgaben von 12,7 auf<br />

16,5 Mrd. DM <strong>im</strong> gesamten B<strong>und</strong>esgebiet. Die gesetzlichen Krankenkassen dagegen<br />

waren durch die ambulante Pflege lediglich mit 3,29 Mrd. DM belastet. Die Krankenhäuser<br />

erzielten einen Teil ihrer Einnahmen durch die Versorgung Pflegebedürftiger,<br />

die aufgr<strong>und</strong> sozialer Indikationen, z. B. Tod des Lebenspartners oder Urlaubsreise der<br />

Familie, aufgenommen wurden (Zeman P. 2000). Obwohl es unbestritten notwendig<br />

war, die Bedingungen für eine adäquate pflegerische Versorgung angesichts des zunehmenden<br />

Anteils älterer <strong>und</strong> von Pflegebedürftigkeit bedrohter Menschen zu schaffen,<br />

war die Belastung der sich in der Finanzkrise befindenden Kommunen – bei einer<br />

Schuldenlast der öffentlichen Haushalte von 1,3 Billionen DM Ende 1992 – ein wichtiges<br />

Argument für die Forderung nach einer Pflegeversicherung (Baron, R. 1995).<br />

476. Den Hauptdiskussionspunkt bildeten unterschiedliche Modelle zur Absicherung<br />

des Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit. Seit Anfang der achtziger Jahre wurden vornehmlich<br />

die folgenden Modelle diskutiert (vgl. Robert, R. 1992):<br />

− die Erweiterung der beitragsfinanzierten gesetzlichen Krankenversicherung um den<br />

Leistungsgr<strong>und</strong> der Pflegebedürftigkeit;<br />

− die Schaffung einer eigenständigen nach dem Umlageverfahren arbeitenden Pflegeversicherung<br />

unter organisatorischer Anbindung an die gesetzlichen Krankenkassen;<br />

− die Verabschiedung eines sich aus Steuermitteln speisenden B<strong>und</strong>espflegegesetzes;<br />

− die Einführung einer auf dem Kapitaldeckungsverfahren basierenden Privathaftpflichtregelung<br />

mit sozialen Ausgleichselementen <strong>und</strong><br />

− der Aufbau einer kapitalgedeckten sozialen Pflegeversicherung.<br />

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