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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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chen Beitrag von 0,25 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung. 128 Bei einem Einkommen<br />

an der Bemessungsgrenze von 3.525 € steigt die Belastung des Arbeitnehmers um<br />

8,82 € auf 38,78 € pro Monat. Die auf 800 Mio. € geschätzten Mehreinnahmen durch<br />

die betroffenen 13 Mio. Beschäftigten sollen zur Deckung des seit Jahren wachsenden<br />

Defizits der Pflegeversicherung verwandt werden.<br />

564. Diese Regelung berücksichtigt zwar die Betreuung <strong>und</strong> Erziehung von Kindern,<br />

wie <strong>im</strong> Urteil verlangt. Der Umfang dieser Aufwendungen, der maßgeblich von der Anzahl<br />

der Kinder abhängt, findet jedoch keine Berücksichtigung. Auch die Nichtberücksichtigung<br />

aller Kinderlosen, die vor 1940 geboren sind, ist zu überdenken, da gerade<br />

diese Menschen, ohne über einen längeren Zeitraum eingezahlt zu haben, von den Leistungen<br />

profitieren. 129 Unterschiede bei der Inanspruchnahme sind zwischen kinderlosen<br />

<strong>und</strong> Versicherten mit Kindern bei der stationären Pflege nachweisbar. Die Gesamtausgaben<br />

für über 60-jährige kinderlose Pflegebedürftige liegen r<strong>und</strong> 10 % höher als die<br />

Ausgaben für Pflegebedürftige mit Kindern (zit. nach Borchert, J. u. Re<strong>im</strong>ann, A.<br />

2004). Während Betroffene mit Kindern vor allem Pflegegeld in Anspruch nehmen <strong>und</strong><br />

dieses an Familienangehörige, die Pflege leisten, weitergeben, nutzen Kinderlose häufiger<br />

die teureren Sachleistungen.<br />

565. Eine Würdigung des generativen Beitrags, den Eltern leisten, scheint einfacher<br />

<strong>und</strong> gerechter, wenn er über die Einkommensteuer erfolgt. Hierbei kann nicht nur die<br />

Anzahl der Kinder, sondern auch die finanzielle Belastbarkeit der Familie berücksichtigt<br />

werden. Das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht hat der Regierung nicht nur die Prüfung der<br />

Pflegeversicherung, sondern aller Sozialversicherungszweige auf Berücksichtigung von<br />

Erziehungsleistungen aufgetragen. Der Ausgleich über das Steuersystem erscheint vor<br />

diesem Hintergr<strong>und</strong> am praktikabelsten.<br />

128 Kinderlose Mitglieder müssen den höheren Beitragssatz zahlen, wenn sie über 23 Jahre alt sind.<br />

Damit zahlen sie statt der bisherigen 0,85 Prozent künftig einen Beitrag in Höhe von 1,1 Prozent<br />

ihres Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeberanteil in Höhe von 0,85 Prozent bleibt unverändert.<br />

434<br />

Das Gesetz sieht zudem vor, dass Personen, die vor 1940 geboren sind, von dieser Regelung ausgenommen<br />

sind. Auch Empfänger des Arbeitslosengelds II müssen den Zuschlag auf den Beitragssatz<br />

nicht zahlen.<br />

129 Auch wenn nach Ausführungen des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichts das Ausgleichserfordernis zwischen<br />

Kindererziehenden <strong>und</strong> Kinderlosen der betroffenen Jahrgänge keine Rolle spielt. Die Menschen,<br />

die vor 1940 geboren wurden, haben <strong>im</strong> ausreichenden Maß Kinder geboren <strong>und</strong> erzogen.

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