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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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versicherungssystem in den USA anderen sozialen Normen unterliegt <strong>und</strong> Managed<br />

Care-Organisationen in der Schweiz nach fast zehn Jahren derzeit nur einen Marktanteil<br />

von ca. 8 % einnehmen (vgl. B<strong>und</strong>esamt für Ges<strong>und</strong>heit 2005).<br />

Die zielbezogene komparative Leistungsfähigkeit stellt nicht nur bei Steuerungsmechanismen,<br />

sondern auch bei Institutionen das adäquate Beurteilungskriterium dar. So<br />

nehmen die KVen <strong>im</strong> geltenden System der GKV folgende teilweise unverzichtbare<br />

Aufgaben wahr (vgl. u. a. Köhler, A. 2005):<br />

− eine flächendeckende Sicherstellung der Versorgung aller Versicherten mit ambulanten<br />

haus- <strong>und</strong> fachärztlichen Leistungen,<br />

− die Regelung der inneren Angelegenheiten der Vertragsärzte <strong>und</strong> –psychotherapeuten,<br />

− die Konkretisierung der Rahmenbedingungen für die vertragsärztliche Berufsausübung<br />

(<strong>im</strong> Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung),<br />

− Kontroll- <strong>und</strong> Prüfungsaufgaben einschließlich Teilen der <strong>Qualität</strong>ssicherung,<br />

− die Ausgestaltung der Vergütung sowie<br />

− die Steuerung von Umfang <strong>und</strong> teilweise auch Struktur der Arzne<strong>im</strong>ittel.<br />

Eine Auflösung der KVen kann insofern nur dann zur Diskussion stehen, wenn überzeugende<br />

Gründe oder empirische Belege dafür sprechen, dass andere Institutionen<br />

diese Aufgaben effizienter <strong>und</strong> effektiver wahrnehmen können. In diesem Kontext gilt<br />

es auch zu berücksichtigen, dass eine Auflösung der KVen mit einer Stärkung bestehender<br />

<strong>und</strong> Gründungen neuer ärztlicher Verbände privaten Rechts einhergehen dürfte,<br />

so dass die Krankenkassen auch dann kaum mit einzelnen Ärzten oder kleinen Gruppen<br />

von Ärzten verhandeln könnten. So vereinigte quasi <strong>im</strong> Vorgriff auf eine Auflösung der<br />

KVen der Ärzteb<strong>und</strong> Medi in Nordwürttemberg bereits nach vier Jahren 70 % aller ambulanten<br />

Ärzte, die sich alle unter Regress verpflichteten, keine selektiven Verträge mit<br />

den Krankenkassen abzuschließen. Zahlreiche KVen erwägen derzeit die Gründung von<br />

gesellschaftsrechtlich eigenständigen KV-Tochtergesellschaften. Eine solche ,KV-<br />

Consult‘ soll den Ärzten <strong>und</strong> Psychotherapeuten Beratung <strong>und</strong> Dienstleistung bei<br />

Direktverträgen anbieten, was vor allem für Verträge <strong>im</strong> Rahmen der integrierten Versorgung<br />

gilt. Die KV-Consult übern<strong>im</strong>mt dann praktisch einen Teil jener Funktionen,<br />

die der Gesetzgeber nun der ,KV-Classic‘ entzieht. Es steht zu erwarten, dass private<br />

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