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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Autoren nannten als Gründe, dass nur ein geringer Anteil des Ärzteeinkommens betroffen war<br />

<strong>und</strong> dass auch ein System der Kopfpauschalen nicht vom Druck seitens der Patienten <strong>und</strong> Haftungsfragen<br />

frei ist. Darüber hinaus verweigerten Ärzte ihrer Meinung nach medizinisch notwendige<br />

Verordnungen nicht. Schließlich führten Einkommensverluste durch die Pauschalierung<br />

zu verstärktem Druck auf die Verhandlungen über das Niveau der Kopfpauschalen <strong>und</strong> das<br />

Risiko, dem sich der einzelne Arzt ausgesetzt sah. Auf diese Weise hatten die Ärzte zwar nach<br />

wie vor den Anreiz, den Arzne<strong>im</strong>ittelverbrauch einzuschränken, aber sie erhielten genügend<br />

Ressourcen, um den Verbrauch über die Zeit ohne Einkommensverluste anwachsen zu lassen. 182<br />

7.6.2 Vergütung von niedergelassenen Ärzten<br />

815. Die Erstausstellung eines Rezepts kann nur in Zusammenhang mit einer Beratung<br />

erfolgen, wobei nur die ärztliche Konsultation <strong>im</strong> Rahmen des EBM abgerechnet werden<br />

kann. Auch die Ausstellung eines Wiederholungsrezepts (ohne Arztkontakt) kann<br />

seit 1996 nicht mehr separat abgerechnet werden. Ein direkter finanzieller Anreiz für<br />

das Ausstellen eines Rezepts besteht also für den Arzt nicht. 183 Im Rahmen einer Budgetierung<br />

der Arzne<strong>im</strong>ittelausgaben können alternative Behandlungsmethoden jedoch eine<br />

Ausweichmöglichkeit darstellen. Die Bezahlung eines Arztes sollte daher aus einer<br />

Kombination der Vergütung erbrachter <strong>und</strong> veranlasster Leistungen bemessen werden,<br />

wie dies <strong>im</strong> deutschen System der Richtgrößen prinzipiell der Fall ist (vgl. Schneider,<br />

M. et al. 2000). 184<br />

816. In Ges<strong>und</strong>heitssystemen, in denen aufgr<strong>und</strong> der Vergütung ein Wettbewerb um<br />

Patienten herrscht, können Verordnungen als Instrument zur Bindung des Patienten an<br />

die Praxis verwendet werden (vgl. Münnich, F.E. u. Sullivan, K. 1994). Ein weiterer<br />

möglicher Zusammenhang besteht zwischen der Vergütung, der Dauer der Arztbesuche<br />

<strong>und</strong> der Verordnungsrate. Nachweislich sind bei kürzeren Arztbesuchen die Verordnungsraten<br />

höher, da weniger Zeit für eine Auseinandersetzung mit der Krankheitsgeschichte,<br />

für die Untersuchung <strong>und</strong> die Suche nach alternativen Behandlungsmethoden<br />

182 Die Autoren zeigen allerdings auch einige Beschränkungen ihrer Studie auf. Es wurde nur ein einzelnes<br />

Kopfpauschalen-System betrachtet <strong>und</strong> ein Vergleich mit anderen Systemen angestellt, jedoch<br />

kein Vergleich mit demselben System vor der Einführung der Pauschalen. Ferner war keine<br />

Aussage über die Entwicklung der Ges<strong>und</strong>heitsausgaben insgesamt <strong>und</strong> eventuelle Substitution<br />

möglich. Auch der Einfluss der Kopfpauschalen auf die Ges<strong>und</strong>heit war nicht Gegenstand der Studie.<br />

183 Allerdings kann in einem Quartal ohne direkten Arztkontakt das Ausstellen eines Wiederholungsrezepts<br />

als Verwaltungsgebühr berechnet werden. Eine Ausnahmeregelung gilt darüber hinaus für<br />

Gynäkologen, die das wiederholte Ausstellen von Rezepten für die Anti-Baby-Pille separat abrechnen<br />

dürfen.<br />

184 Wie bereits angesprochen, werden Überschreitungen der Arzne<strong>im</strong>ittelvereinbarungen Gegenstand<br />

der Gesamtverträge der niedergelassenen Ärzte.<br />

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