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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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parat einem zusätzlichen Patientenkreis zu Gute kommen zu lassen, wenn es gut begründete<br />

Annahmen für einen Nutzen über die zugelassene Indikation hinaus gibt.<br />

953. Weitreichende Auswirkung auf die Profitabilität eines Arzne<strong>im</strong>ittels <strong>im</strong> deutschen<br />

Markt besitzt die Entscheidung über seine Verordnungsfähigkeit, d. h. ob es <strong>im</strong> Rahmen<br />

der GKV (ggf. bis zu einem Höchstbetrag) erstattet wird. Versicherte besitzen einen Anspruch<br />

auf apothekenpflichtige Arzne<strong>im</strong>ittel, sofern diese nicht per Gesetz oder durch<br />

Richtlinien des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses von der Verordnungsfähigkeit ausgeschlossen<br />

sind. Seit 1. Januar 2004 werden nicht verschreibungspflichtige Medikamente<br />

nicht mehr <strong>im</strong> Rahmen der GKV erstattet, sofern sie nicht als Behandlungsstandard bei<br />

einer schwerwiegenden Erkrankung gelten. Der Status ,verschreibungspflichtig‘ bildet<br />

somit ein wichtiges Kriterium bei der Verordnung eines Arzne<strong>im</strong>ittels. Die Verknüpfung<br />

von ,Verschreibungspflicht‘ <strong>und</strong> ,Verordnungsfähigkeit‘ orientiert sich allerdings<br />

nicht an den medizinischen Erfordernissen <strong>und</strong> stellt lediglich ein formales Kriterium<br />

dar. Die (sozio)ökonomischen <strong>und</strong> qualitätsrelevanten Auswirkungen der Neuregelung<br />

der Leistungspflicht sollten einer detaillierten Untersuchung unterzogen werden. Diejenigen<br />

nicht verschreibungspflichtigen Arzne<strong>im</strong>ittel, die als Behandlungsstandard bei<br />

einer schwerwiegenden Erkrankung gelten, wurden in einer Ausnahmeliste zusammengefasst<br />

<strong>und</strong> sind weiterhin verordnungsfähig (,Kleine Positivliste‘). Interessenunabhängiger,<br />

qualitätsgesicherter, einfach zugänglicher <strong>und</strong> verständlicher Verbraucherinformation<br />

kommt in diesem Zusammenhang große Bedeutung zu. Diese Forderung richtet<br />

sich nicht nur an Behörden, sondern auch an Ärzte <strong>und</strong> Apotheker, u. a. bei der Beratung<br />

zur Selbstmedikation.<br />

Ökonomische <strong>und</strong> strukturelle Rahmenbedingungen<br />

954. Da der Arzt die Kosten eines Arzne<strong>im</strong>ittels <strong>und</strong> die ges<strong>und</strong>heitlichen Auswirkungen<br />

seiner Verordnung nicht selbst trägt, berücksichtigt er diese Wirkungen auf den Patienten<br />

bzw. auf die Versichertengemeinschaft zunächst nur <strong>im</strong> Rahmen seines persönlichen<br />

Wissens <strong>und</strong> Interesses an einer möglichst guten medizinischen Behandlung. Regulative<br />

Maßnahmen versuchen daher zum einen, über finanzielle Anreize das Kostenbewusstsein<br />

des Arztes zu schärfen, <strong>und</strong> zum anderen, die Verordnungsqualität zu steigern.<br />

Zur Eindämmung der Ausgabensteigerungen bei Arzne<strong>im</strong>itteln <strong>im</strong> ambulanten Sektor<br />

existieren seit 1993 Budgets in unterschiedlicher Ausgestaltung. Zum 31. Dezember<br />

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