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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Erfahrung sowie von strukturellen Rahmenbedingungen ab, wie z. B. vom Vorhandensein<br />

von Leitlinien <strong>und</strong> Therapieempfehlungen oder von der Vorgabe der Medikation<br />

bei Übernahme eines Patienten aus der stationären Versorgung. Ökonomische Rahmenbedingungen,<br />

Einflussnahme durch die Pharmaindustrie <strong>und</strong> Aspekte der Interaktion<br />

zwischen Arzt <strong>und</strong> Patient bilden weitere wichtige Determinanten. Eine Verbesserung<br />

der Pharmakotherapie muss daher mit einer Reduktion der Komplexität der Entscheidungssituation<br />

einhergehen. Der einzelne Arzt sollte sich durch institutionelle Vorgaben<br />

in seiner Entscheidungsfindung nicht eingeengt fühlen, sondern sie als Hilfestellung<br />

wahrnehmen. Andererseits sollten alle Einflussgrößen, die nicht der Transparenz, dem<br />

Therapievergleich <strong>und</strong> der Opt<strong>im</strong>ierung von <strong>Qualität</strong> <strong>und</strong> Effizienz dienen, deutlich reduziert<br />

werden.<br />

951. Ein möglicher Zusammenhang besteht zwischen der Vergütung, der Dauer der<br />

Arztbesuche <strong>und</strong> der Verordnungsrate, d. h. je kürzer die Konsultationsdauer, desto höher<br />

die Verordnungsrate. Eindeutige Ergebnisse bezüglich der Wirkung best<strong>im</strong>mter<br />

Vergütungssysteme auf die Arzne<strong>im</strong>ittelversorgung liegen jedoch nicht vor. Hier besteht<br />

noch erheblicher Forschungsbedarf.<br />

Arzne<strong>im</strong>ittelrechtliche Vorgaben<br />

952. Für die Marktzulassung eines Arzne<strong>im</strong>ittels müssen Wirksamkeit, Unbedenklichkeit<br />

<strong>und</strong> pharmazeutische <strong>Qualität</strong> nachgewiesen werden. Neben dem nationalen Zulassungsverfahren<br />

existieren ein zentrales <strong>und</strong> ein dezentrales europäisches Verfahren. Nur<br />

der Hersteller entscheidet über die Zulassungsindikation <strong>und</strong> kann damit bei hohen Studien-<br />

<strong>und</strong> Zulassungskosten Kranke mit einer wirtschaftlich unattraktiveren Indikation<br />

von einer effektiven Behandlung ausschließen. Eine Expertengruppe ‚Off-Label‘, die<br />

am B<strong>und</strong>esinstitut für Arzne<strong>im</strong>ittel <strong>und</strong> Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt ist, beschäftigt<br />

sich mit der möglichen Ausweitung der Therapie von zugelassenen Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

auf bisher nicht zugelassene Indikationen. Ein positives Votum der Gruppe<br />

sollte der Hersteller als Aufforderung verstehen, eine Erweiterung der Zulassung zu beantragen.<br />

Bezüglich der indikationsspezifischen Verordnungsfähigkeit (s. u.) wäre hier<br />

ein stärkeres Engagement durch die nationalen Behörden denkbar. Dies würde zwar<br />

eine Einflussnahme auf die Entscheidung des Herstellers darstellen, da er auch in dieser<br />

nicht zugelassenen Indikation haftpflichtig wäre. Es erscheint aber zumindest bei Einhaltung<br />

best<strong>im</strong>mter Fristen (z. B. Laufzeit des Patentschutzes) als Möglichkeit, ein Prä-<br />

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