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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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tegrierte Versorgung an, die <strong>im</strong> Falle qualitativ positiver Erfahrungen, d. h. auf der<br />

Gr<strong>und</strong>lage überzeugender Evaluationen, auch weiterhin eine Förderung verdiente.<br />

Um den <strong>Qualität</strong>swettbewerb zu fördern, sollte die integrierte Versorgung auch jenen<br />

Ärzten <strong>und</strong> Krankenhäusern offen stehen, die zwar derzeit nicht über eine Kassenzulassung<br />

verfügen, aber die <strong>Qualität</strong>snormen erfüllen bzw. durch Zertifizierungen nachweisen<br />

können. Es erscheint unter <strong>Qualität</strong>saspekten schwer einsichtig, Leistungserbringer<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich von der Versorgung zu Lasten der GKV auszuschließen, die nachweislich<br />

eine effizientere <strong>und</strong>/oder effektivere bzw. qualitativ höherwertige Leistung als solche<br />

erbringen, die mehr oder weniger zufälligerweise als ,beati possedentes‘ eine einmal<br />

erworbene Zulassung besitzen. Sofern ein solcher <strong>Qualität</strong>swettbewerb <strong>im</strong> Rahmen<br />

eines steigenden Anteils der integrierten Versorgung einen kleinen Anteil – z. B. 5 % –<br />

des ambulanten <strong>und</strong> stationären Sektors erreicht, dürfte er – auch <strong>im</strong> Zuge einer Diffusion<br />

– schon in nennenswertem Ausmaß auf das Gesamtsystem durchschlagen. Dabei<br />

könnte ein spezieller <strong>Qualität</strong>swettbewerb an den Schnittstellen der heute wettbewerblich<br />

noch weitgehend abgeschotteten Sektoren diese angestrebte Entwicklung noch<br />

beschleunigen bzw. intensivieren. 24<br />

2.5.4 Selektives Kontrahieren <strong>und</strong> korporative <strong>Koordination</strong> <strong>im</strong> Wettbewerb<br />

92. Eine Beurteilung der Leistungsfähigkeit korporativer <strong>Koordination</strong> fällt, wie oben<br />

dargelegt, nach den gewählten Zielaspekten <strong>und</strong> dem Beobachtungszeitraum unterschiedlich<br />

aus. Für ihre völlige Abschaffung, d. h. für den sofortigen Übergang zu anderen<br />

Steuerungsmechanismen, wie z. B. dezentralen Wettbewerbsprozessen, sprechen<br />

derzeit weder theoretische Überlegungen noch empirische Fakten. Im Hinblick auf die<br />

komparativen Vor- <strong>und</strong> Nachteile eines umfassenden Systems selektiven Kontrahierens<br />

gibt es für Deutschland nahezu keine belastbaren Daten <strong>und</strong> auch international nur eine<br />

schwache Informationsbasis, deren Auswertung zudem nur sehr eingeschränkt Schlüsse<br />

auf die deutschen Verhältnisse erlaubt. Andererseits sprechen allokative Aspekte, insbesondere<br />

solche der Innovationsfähigkeit <strong>und</strong> <strong>Qualität</strong>ssteigerung dafür, die korporative<br />

<strong>Koordination</strong> um andere Steuerungsmechanismen zu ergänzen, d. h. sie mit dezentralen<br />

Wettbewerbsprozessen zu konfrontieren. In diesem Kontext stellt auch die Auflösung<br />

24 In diesem Kontext bietet sich auch eine Einbeziehung der Hochschulambulanzen an, die besonders<br />

<strong>im</strong> Rahmen der integrierten Versorgung für die Behandlung komplexer Krankheitsbilder über<br />

günstige Voraussetzungen verfügen (siehe Lauterbach, K.W. et al. 2003).<br />

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