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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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vorwiegend bzw. per saldo die Substitution von älteren Arzne<strong>im</strong>itteln durch neue Präparate<br />

mit höheren Preisen.<br />

Der Rückgang der Verordnungszahlen <strong>und</strong> der positive Intermedikamenteneffekt deuten<br />

darauf hin, dass <strong>im</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelbereich – anders als z. B. in der medizinischen Diagnostik<br />

– neue <strong>und</strong> teurere Präparate nicht zu den etablierten Medikamenten zusätzlich<br />

hinzutreten, sondern diese verdrängen. Der Intermedikamenteneffekt misst bei positivem<br />

Vorzeichen sowohl Substitutionen von Präparaten mit niedrigeren Preisen durch<br />

teurere Arzne<strong>im</strong>ittelinnovationen mit therapeutischer Relevanz 157 als auch den Ersatz<br />

von preiswerteren Medikamenten durch höherpreisige Analogpräparate, die häufig keinen<br />

zusätzlichen therapeutischen Nutzen stiften. Sofern Arzne<strong>im</strong>ittelinnovationen einen<br />

größeren therapeutischen Nutzen aufweisen als bisher verfügbare Präparate, erhöhen sie<br />

über eine Verbesserung der Effektivität der Behandlung auch die Wohlfahrt der Patienten<br />

(vgl. Wille, E. et al. 1994). Handelt es sich jedoch um Medikamente ohne relevante<br />

Vorteile (Analogpräparate), die an die Stelle preiswerterer Alternativen treten, liegt eine<br />

ineffiziente Ressourcenallokation vor, d. h. die Strukturkomponente spiegelt dann verdeckte<br />

Preissteigerungen wider (vgl. ausführliche Darstellung <strong>im</strong> Addendum zum Gutachten<br />

2000/2001).<br />

775. In diesem Kontext zielt eine Nutzenmessung <strong>und</strong> -bewertung der patentgeschützten<br />

Präparate darauf ab, bei Analogpräparaten eine Erstattungsobergrenze für die GKV<br />

in Form eines Festbetrages einzuführen. Patentgeschützte Arzne<strong>im</strong>ittel mit unstrittiger<br />

therapeutischer Relevanz bleiben hiervon ausgenommen. Eine solche ,vierte Hürde‘, die<br />

neben der – <strong>im</strong> Rahmen der Zulassung durchgeführten – Überprüfung von <strong>Qualität</strong>,<br />

Wirksamkeit <strong>und</strong> Unbedenklichkeit eines Arzne<strong>im</strong>ittels zusätzlich die Analyse seiner<br />

Kosten-Effektivität vorsieht, verstößt nicht gegen marktwirtschaftliche Prinzipien, denn<br />

mit der fehlenden Preissensibilität der Nachfrage 158 liegen die Voraussetzungen einer<br />

effizienten marktwirtschaftlichen <strong>Koordination</strong> hier gar nicht vor (siehe u. a. Gutachten<br />

2000/2001; Wille, E. 2002 <strong>und</strong> die Beiträge in Association Internationale de la<br />

Mutualité 2003; Sterzel, A. 2002).<br />

157 Die Ergebnisse der Studie von Wille, E. et al. (2003) deuten ebenfalls darauf hin, dass es sich bei<br />

der Innovationskomponente um eine Teilmenge des Intermedikamenteneffektes handelt. Es<br />

besteht <strong>im</strong> Hinblick auf die Entwicklung dieser beiden Komponenten allerdings kein eindeutiger<br />

Zusammenhang.<br />

158 Wegen einer weitgehenden Vollversicherung sehen sich die Konsumenten von Arzne<strong>im</strong>itteln nicht<br />

gezwungen, ihre Zahlungsbereitschaft <strong>und</strong> damit auch ihre individuelle Nutzenschätzung zu offenbaren.<br />

Marktwirtschaftliche Bedingungen existieren insofern nur <strong>im</strong> Bereich der Selbstmedikation.<br />

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