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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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− Maßnahmen der Prävention <strong>und</strong> Rehabilitation zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit<br />

werden aufgr<strong>und</strong> verschiedener ökonomischer Anreizstrukturen unzureichend<br />

ergriffen,<br />

− Chancen für die Etablierung von Modellen der integrierten Versorgung werden<br />

kaum genutzt <strong>und</strong><br />

− die anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen erleiden erhebliche Nachteile, wenn<br />

Leistungen von der GKV in die budgetierte SPV verschoben werden.<br />

659. Diese gewichtigen Schnittstellenprobleme legen langfristig eine Integration von<br />

GKV <strong>und</strong> SPV nahe. Die Integration der SPV in ein wettbewerbliches Versicherungssystem<br />

setzt allerdings einen funktionsfähigen, morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich<br />

(RSA) voraus. Bei seiner Konstruktion können die Erfahrungen mit dem RSA<br />

in der GKV als nützliche Informationsgr<strong>und</strong>lage dienen. Die Integration dieser beiden<br />

sozialen Versicherungszweige löst zwar insofern nicht alle Schnittstellenprobleme, als<br />

der Interessenkonflikt zwischen den Versicherten <strong>und</strong> den Krankenkassen wegen des<br />

Teilkaskocharakters der SPV in vielen Fällen bestehen bleiben wird. Die Versicherten<br />

verfügen jedoch in einem wettbewerblichen System über die Möglichkeit, auf die Entscheidungen<br />

der Krankenkassen Einfluss zu nehmen, d. h. mit einem Kassenwechsel zu<br />

drohen bzw. zu reagieren. Sofern die GKV über einen Wegfall der Versicherungspflichtgrenze<br />

zu einer so genannten Bürgerversicherung erweitert würde – wofür ein<br />

Teil des Rates plädiert –, bietet sich <strong>im</strong> Falle der Integration dieser beiden Versicherungszweige<br />

auch eine entsprechende Ausgestaltung der SPV an. Analog hierzu würde<br />

der Übergang zu kassenspezifischen Ges<strong>und</strong>heitspauschalen in der GKV auch – was ein<br />

anderer Teil des Rates befürwortet – eine entsprechende Finanzierung der SPV nahe legen.<br />

Auch unabhängig von einer Integration dieser beiden Versicherungszweige, d. h. bei<br />

Fortbestehen einer eigenständigen SPV <strong>im</strong> derzeitigen Ordnungsrahmen, sprechen Effizienzaspekte<br />

für eine wettbewerbliche SPV mit einem Risikostruktur- statt eines Finanzausgleichs.<br />

Ein Teil des Rates plädiert auch in diesem Fall für die Einführung einer<br />

Bürgerversicherung, ein anderer Teil für eine Ges<strong>und</strong>heitspauschale.<br />

660. Wie schon vom Rat <strong>im</strong> Rahmen der Finanzierung der GKV empfohlen, sollten die<br />

Versichertenbeiträge auf alle Einkunftsarten ausgeweitet, der Beitrag des Arbeitseinkommens<br />

jedoch weiter paritätisch finanziert werden. Die Familienmitversicherung<br />

wird – auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> des B<strong>und</strong>esverfassungsgerichtsurteils – als sinnvoll<br />

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