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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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688. Die Bedeutung eines Versorgungssegments für die Ges<strong>und</strong>heitspolitik ergibt sich<br />

nicht allein aus seiner Ausgabenwirksamkeit in der GKV oder aus Effizienzreserven,<br />

die durch geeignete Steuerungsmechanismen zu erschließen sind. Aus der Perspektive<br />

des Nutzers von Ges<strong>und</strong>heitsgütern <strong>und</strong> -dienstleistungen leitet sich deren Bedeutung in<br />

erster Linie aus ihrem Beitrag zur Bewältigung von Krankheit bzw. Behinderung ab. Da<br />

Hilfs- <strong>und</strong> Heilmittel einen wichtigen Beitrag zur Rehabilitation <strong>und</strong> Partizipation von<br />

behinderten Menschen leisten (vgl. Deutscher B<strong>und</strong>estag 2004) <strong>und</strong> deren Zahl aufgr<strong>und</strong><br />

der demographischen <strong>und</strong> epidemiologischen Entwicklung voraussichtlich noch<br />

steigen wird, ist mit einer wachsenden Nachfrage in diesen Versorgungssegmenten zu<br />

rechnen. Neue technologische Entwicklungen, die den Nutzen von Hilfsmitteln für Versicherte<br />

verbessern, <strong>und</strong> die Bedeutung von Hilfs- <strong>und</strong> Heilmittelanbietern für die Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft<br />

tragen ebenfalls zum Stellenwert dieser Medizinprodukte bzw.<br />

Dienstleistungen bei.<br />

689. Die Versorgung mit Hilfsmitteln <strong>und</strong> Heilmitteln wird in der GKV außer durch<br />

gesetzliche Regelungen <strong>im</strong> SGB V, die z. T. durch das Anfang 2004 in Kraft getretene<br />

‚Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung‘ (GMG) modifiziert<br />

wurden, <strong>und</strong> Richtlinien des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses auch durch Produktverzeichnisse<br />

bzw. Leistungskataloge wie das Hilfsmittelverzeichnis <strong>und</strong> den Heilmittelkatalog<br />

sowie durch die Vertragspolitik der einzelnen Krankenkassen <strong>und</strong> ihrer Verbände<br />

beeinflusst.<br />

690. Der Rat befasste sich bereits in seinem Sondergutachten 1995 (Ziffern 419ff. <strong>und</strong><br />

434) mit Fragen der Hilfs- <strong>und</strong> Heilmittelversorgung. Aus der erneuten Analyse dieser<br />

Versorgungsbereiche werden Vorschläge zur Ges<strong>und</strong>heitsberichterstattung <strong>und</strong> Information<br />

von Versicherten <strong>und</strong> Akteuren, zur <strong>Qualität</strong>ssicherung, zur Vertragspolitik der<br />

Krankenkassen <strong>und</strong> für die Ges<strong>und</strong>heitsforschung abgeleitet (Abschnitt 6.4).<br />

6.2 Versorgung mit Hilfsmitteln in der GKV<br />

6.2.1 Regulierung des Hilfsmittelmarktes<br />

Hilfsmittel <strong>im</strong> Leistungskatalog der GKV<br />

691. Ein Anspruch des Versicherten auf die Versorgung mit Hilfsmitteln lässt sich aus<br />

dem Anspruch auf Leistungen „zur medizinischen Rehabilitation sowie auf ... andere<br />

ergänzende Leistungen, die notwendig sind, um eine Behinderung oder Pflegebedürf-<br />

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