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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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106. Da alle gesamtwirtschaftlichen <strong>Koordination</strong>sinstrumente ihre spezifischen Vor<strong>und</strong><br />

Nachteile aufweisen, legen Defizite der korporativen <strong>Koordination</strong> noch nicht<br />

zwingend ihren partiellen oder gar vollständigen Ersatz durch alternative Steuerungselemente<br />

nahe. Ob sich eine solche Substitution anbietet, hängt <strong>im</strong> Sinne gesamtwirtschaftlicher<br />

Ziele davon ab, inwieweit die alternativen Steuerungssysteme die fiskalischen,<br />

allokativen <strong>und</strong> verteilungspolitischen Funktionen per saldo besser erfüllen. So stehen<br />

die KVen auch nur dann zur Disposition, wenn andere Institutionen die entsprechenden<br />

Aufgaben effizienter <strong>und</strong> effektiver wahrnehmen können. In diesem Kontext gilt es<br />

auch zu berücksichtigen, dass eine Auflösung der KVen mit einer Stärkung bestehender<br />

<strong>und</strong> Gründung neuer ärztlicher Verbände privaten Rechtes einhergehen dürfte. Es steht<br />

zu erwarten, dass solche Verbände, ohne die Verpflichtungen einer Körperschaft des öffentlichen<br />

Rechtes <strong>und</strong> möglicherweise gewerkschaftlich organisiert, deutlich aggressiver<br />

verhandeln als die heutigen KVen. Im Gegensatz zu den KVen, die bei Vergütungsproblemen<br />

auch innerärztlich vermitteln, stellen z. B. einzelne fachärztliche Gruppierungen<br />

erheblich homogenere <strong>und</strong> damit durchsetzungsfähigere Einheiten dar.<br />

107. Die Ausgaben der GKV für die vertragsärztliche ambulante Behandlung stiegen<br />

deutlich unterproportional zu den gesamten Leistungsausgaben <strong>und</strong> auch weitaus<br />

schwächer als die entsprechenden Aufwendungen für stationäre Behandlung <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittel<br />

an. Unabhängig von der Frage seiner allokativen Berechtigung ließ sich das<br />

fiskalische Postulat der Beitragssatzstabilität <strong>im</strong> Zuge der sektoralen Budgetierung mit<br />

Hilfe einer Körperschaft des öffentlichen Rechts vergleichsweise besser realisieren als<br />

<strong>im</strong> Bereich des stationären Sektors <strong>und</strong> der Arzne<strong>im</strong>ittel durch alternative Steuerungssysteme.<br />

Dieser fiskalische Bef<strong>und</strong> geht vor allem auf die Durchgriffsmöglichkeiten zurück,<br />

die eine solche Körperschaft <strong>im</strong> Unterschied zu privaten Verbänden bei der Vergütung<br />

gegenüber ihren Mitgliedern besitzt. Hinsichtlich der vertragsärztlichen Vergütungen<br />

zeigen sowohl theoretische Überlegungen als auch empirische Studien, dass die<br />

KVen keine monopol- oder kartellartigen Positionen einnahmen bzw. einnehmen<br />

konnten.<br />

108. Im Rahmen der korporativen <strong>Koordination</strong> verliefen die Verhandlungsprozesse<br />

der beteiligten Organisationen nach innen wie außen in den letzten Jahren zunehmend<br />

konfliktreicher, mühsamer <strong>und</strong> ergebnisärmer. Dabei machte sich die Janusköpfigkeit<br />

der KVen, die einen Spagat zwischen Interessenvertretung <strong>und</strong> Ausübung hoheitlicher<br />

Aufgaben in Bezug auf denselben Personenkreis verlangt, vor allem in allokativer Hinsicht<br />

negativ bemerkbar. Dagegen fiel bis ungefähr Mitte der neunziger Jahre die Beur-<br />

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