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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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handelt. In diesen Fällen ist die Aufnahme des Produkts bzw. der Leistung in das Hilfsmittel-<br />

bzw. Pflegehilfsmittelverzeichnis nicht möglich (IKK 2003). Eine Abgrenzung<br />

kann <strong>im</strong> Einzelfall aber schwierig sein, z. B. bei ‚Hilfsmitteln mit Gebrauchsgegenstandsanteil‘<br />

wie orthopädischen Schuhen.<br />

685. Das Angebot an Hilfsmitteln ist ein Bestandteil des Marktes für Medizinprodukte<br />

(vgl. Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen, SG 1997,<br />

Band II, Ziffer 381ff). Der Rechtsrahmen für Medizinprodukte wird u. a. durch Richtlinien<br />

auf europäischer Ebene über Medizinprodukte (1993), <strong>im</strong>plantierbare medizinische<br />

Geräte (1990) <strong>und</strong> In-vitro-Diagnostika (1998) vorgegeben. Bei Medizinprodukten handelt<br />

es sich nach der europäischen Richtlinie über Medizinprodukte <strong>und</strong> nach einer entsprechenden<br />

Definition <strong>im</strong> Medizinproduktegesetz (MPG) um Instrumente, Apparate,<br />

Vorrichtungen, Stoffe <strong>und</strong> andere Gegenstände einschließlich eingesetzter Software, die<br />

einer Anwendung am Menschen <strong>und</strong> dabei der<br />

− Erkennung, Verhütung, Überwachung oder Behandlung von Krankheiten,<br />

− Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung oder Kompensation von Verletzungen<br />

oder Behinderungen,<br />

− Untersuchung, Ersetzung oder Veränderung des anatomischen Aufbaus oder eines<br />

physiologischen Vorgangs oder der<br />

− Empfängnisregelung<br />

dienen. Ihre best<strong>im</strong>mungsgemäße Hauptwirkung wird weder durch pharmakologische<br />

oder <strong>im</strong>munologische Mittel noch metabolisch erreicht, wobei die Wirkung von Medizinprodukten<br />

allerdings durch die letztgenannten Mittel unterstützt werden kann (Art. 1,<br />

Richtlinie 93/42/EWG vom 14.06.1993). Diese Definition ermöglicht eine Abgrenzung<br />

der Medizinprodukte von Pharmazeutika. Zum Angebot an Medizinprodukten zählen<br />

außer den Hilfsmitteln u. a. Verbandmittel, <strong>im</strong>plantierbare medizinische Geräte wie<br />

Herzschrittmacher, Dentalprodukte, elektromedizinische Geräte, z. B. Beatmungsgeräte,<br />

medizintechnische Geräte <strong>und</strong> Produkte (Operationsbesteck, Spritzen) sowie In-vitro-<br />

Diagnostika (Knappe, E. et al. 2000).<br />

Als Klassifikationen für Medizinprodukte stehen das derzeit in Deutschland eingesetzte<br />

Universal Medical Device Nomenclature System (UMDNS) sowie die <strong>im</strong> Auftrag der<br />

Europäischen Kommission entwickelte Global Medical Device Nomenclature (GMDN)<br />

zur Verfügung. Die letztgenannte Nomenklatur soll das UMDNS langfristig ersetzen<br />

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