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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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werbung. Die hohen Werbeausgaben sind aus Sicht der einzelnen Hersteller rational,<br />

aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive jedoch zumindest teilweise ineffizient.<br />

Der Einsatz von Marketingstrategien ist in einer Marktwirtschaft das ‚gute Recht‘ der<br />

Hersteller. Der Gesetzgeber sollte jedoch den rechtlichen Rahmen für diese Aktivitäten<br />

so organisieren, dass Ärzte <strong>und</strong> Verbraucher möglichst objektive Information erhalten.<br />

Darüber hinaus gilt es, bei Ärzten <strong>und</strong> Patienten ein Bewusstsein <strong>und</strong> eine Informationsbasis<br />

zu schaffen, um die entsprechenden Herstellerkampagnen kritisch beurteilen zu<br />

können. Pharmaunternehmen versuchen – häufig in Kooperation mit der medizinischen<br />

Profession – ihre Absatzmöglichkeiten durch die Ausweitung von Krankheitsbegriffen<br />

oder Indikationen zu verbreitern.<br />

Endverbraucherwerbung ist in Deutschland nur für nicht verschreibungspflichtige Präparate<br />

erlaubt. Dem Beitrag zur Information der Bürger <strong>und</strong> Patienten steht die Gefahr<br />

von verzerrender Verbraucherwerbung gegenüber. Es sprechen insofern gute Gründe für<br />

die Beibehaltung der Zurückhaltung bei der Liberalisierung der direkten Verbraucherwerbung<br />

für verschreibungspflichtige Pharmaka.<br />

961. Bei der Veröffentlichung der Ergebnisse von Arzne<strong>im</strong>ittelstudien besteht die Tendenz<br />

zur selektiven Publikation positiver Studienergebnisse. Dies gilt insbesondere für<br />

industriegesponserte Untersuchungen. Die Offenlegung finanzieller Verflechtungen bei<br />

der Durchführung <strong>und</strong> Veröffentlichung von Arzne<strong>im</strong>ittel- <strong>und</strong> anderen medizinischen<br />

Studien dient hier der notwendigen Transparenz. Diese erfordert die weltweite Erfassung<br />

von klinischen Studien in Studienregistern <strong>und</strong> ihre obligatorische – ggf. partielle<br />

– Öffnung, solange patentrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen. Diese<br />

Maßnahme gewährleistet verbesserte Informationen für Ärzte <strong>und</strong> Patienten <strong>und</strong> hilft,<br />

überflüssige Forschung am Menschen zu vermeiden.<br />

Patienten, Ärzte <strong>und</strong> ihre Interaktionen<br />

962. Die Verordnung eines Arzne<strong>im</strong>ittels ist eine auf den individuellen Patienten <strong>und</strong><br />

seine besonderen medizinischen <strong>und</strong> sozialen Bedürfnisse abgest<strong>im</strong>mte ärztliche Entscheidung.<br />

Kosten- <strong>und</strong> <strong>Qualität</strong>sanalysen zeigen große Variationen zwischen verschiedenen<br />

Arztpraxen <strong>und</strong> Regionen auf, die sich allein durch unterschiedliche Morbidität,<br />

Alter oder Geschlecht der Patienten nicht erklären lassen. Die bisher ergriffenen regulativen<br />

Maßnahmen führten zunehmend zu Beschwerden von Patienten <strong>und</strong> der niederge-<br />

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