11.12.2012 Aufrufe

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

nur 100 Tagespflegeeinrichtungen <strong>und</strong> 223 Kurzzeitpflegestationen gab, bieten inzwischen<br />

mehr als 6.000 Einrichtungen dieser Art ihre Dienste an. Ebenso stieg die Zahl<br />

der ambulanten Pflegedienste von r<strong>und</strong> 4.000 auf fast 11.000 <strong>im</strong> Jahr 2001 (Statistisches<br />

B<strong>und</strong>esamt 2003). Durch diesen Wachstums- <strong>und</strong> Beschäftigungseffekt auf dem Markt<br />

für Pflegeleistungen wurden zweifellos bestehende Defizite in den ambulanten Hilfsangeboten<br />

beseitigt. Allerdings brachte die starke Expansion auch Dienstleister auf den<br />

Markt, die nicht den pflegerischen Mindestnormen entsprechen. Das konnten auch die<br />

vereinbarten Gr<strong>und</strong>sätze zur <strong>Qualität</strong>ssicherung nicht verhindern.<br />

Der zahlenmäßigen Zunahme des Angebots pflegerischer Dienstleistungen steht eine<br />

Tendenz zur ,Homogenisierung’ der Angebote gegenüber. Diese Tatsache erleichtert<br />

den Nutzern einerseits den Vergleich der Leistungen <strong>und</strong> fördert die Implementierung<br />

einheitlicher <strong>Qualität</strong>ssicherungsstrategien. Sie erschwert anderseits jedoch die Nachfragedeckung<br />

der Leistungen, die von der SPV nicht vergütet werden. So werden pflegeergänzende<br />

bzw. komplementäre Hilfen, die die Alltagskompetenz der Pflegebedürftigen<br />

steigern oder erhalten, wie z. B. Begleitdienste oder Bringdienste, nicht angeboten,<br />

da sie leistungsrechtlich mit dem SGB XI nicht erfasst werden. Die heutige Angebotsstruktur<br />

richtete sich nach den Geldströmen der SPV, nicht nach den differenzierten<br />

Bedarfslagen der Betroffenen.<br />

530. Dem dritten Bericht zur Pflegeversicherung zufolge n<strong>im</strong>mt die Zahl der Pflegebedürftigen<br />

ab, die sich für eine ambulante Versorgungsform entscheiden. Dagegen stieg<br />

die Anzahl der stationär versorgten Pflegebedürftigen. Anbieter ambulanter Pflege fordern<br />

angesichts des Berichtes, die finanziellen Anreize für eine Inanspruchnahme ambulanter<br />

Versorgungsstrukturen zu verbessern (BMGS 2004).<br />

531. Zu den entscheidenden Veränderungen von Rahmenbedingungen durch das<br />

Pflegeversicherungsgesetz gehört die Abschaffung des Vorrangs der freigemeinnützigen<br />

Träger gegenüber den privaten Trägern sowie den kommunalen Einrichtungen. Jeder<br />

Pflegedienst, der die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, hat Anspruch auf Zulassung <strong>und</strong><br />

private Anbieter haben zum ersten Mal Zugang zu öffentlichen Fördermitteln. Durch<br />

das eingeführte Prinzip der Wettbewerbsneutralität <strong>und</strong> die Marktöffnung sind insbesondere<br />

die Wohlfahrtsverbände mit veränderten <strong>und</strong> neuen Bedingungen konfrontiert.<br />

Auch für sie wird der Zwang zur Wirtschaftlichkeit deutlich spürbar.<br />

Veränderungen des Marktes sind auch bei den Einrichtungen der Tagespflege <strong>und</strong> der<br />

stationären Versorgung zu verzeichnen. Die Tagespflege registriert nach dem anfänglichen<br />

zahlenmäßigen Ausbau der Angebote Belegungsrückgänge. Sie konkurriert infolge<br />

404

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!