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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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des Erstattungsbetrages um bis zu einem Fünftel beinhalten kann (vgl. § 106 Abs. 5a<br />

SGB V). Ob eine drohende Sanktionierung den Arzt beeinflusst, hängt des Weiteren<br />

von der Höhe der Regresspflicht ab. In der Anfangsphase des sektoralen Budgets war<br />

diese auf ca. 1 % des ärztlichen Einkommens begrenzt, weshalb die Budgetierung vermutlich<br />

nur eine geringe Rolle für das strategische Verhalten des Arztes <strong>im</strong> Wettbewerbsumfeld<br />

spielte (vgl. Münnich, F.E. u. Sullivan, K. 1994). Dennoch wird die Nicht-<br />

Verordnung eines Präparates dem Patienten gegenüber häufig mit dem engen Budgetspielraum<br />

begründet.<br />

Die Richtgrößen in Deutschland stellen eine Art virtuelles Budget dar. Eine stärkere<br />

Anreizwirkung ist von einem realen Budget zu erwarten, bei dessen Unterschreitung der<br />

Arzt die Differenz als zusätzliches Einkommen verbuchen kann. Aufgr<strong>und</strong> von Praxisbesonderheiten<br />

könnten sich so allerdings Ungerechtigkeiten bezüglich der Möglichkeiten<br />

zur Budgetunterschreitung sowie verstärkte Fehlanreize zum Behandlungsverzicht<br />

oder zur Überweisung an Fachärzte oder in den stationären Bereich ergeben. Im<br />

Rahmen von Kopfpauschalen (s. u.) <strong>und</strong> integrierter Versorgung sind positive Anreize<br />

bei Budgetunterschreitung jedoch durchaus denkbar.<br />

809. Das Ziel einer Budgetierung der Arzne<strong>im</strong>ittelausgaben ist pr<strong>im</strong>är eine Eindämmung<br />

der Ausgabensteigerung. Die genaue Ausgestaltung eines Budgets ist jedoch entscheidend<br />

für seine Wirkung. Angesprochen wurde bereits der Aspekt eines sektoralen<br />

vs. individuellen Budgets. Wenn ein Budget auf historischen Daten basiert – wie in<br />

Deutschland sowohl für das sektorale Budget als auch für die Arzne<strong>im</strong>ittelvereinbarung<br />

üblich – wird eine Arztgruppe für wirtschaftliches Verordnen in der Vergangenheit<br />

durch geringere Budgets in der Zukunft ,bestraft‘. Gleichzeitig orientieren sich historische<br />

Daten nicht an medizinischen Notwendigkeiten oder ökonomischen Möglichkeiten.<br />

Im Idealfall wird der Arzt durch ein Budget in der Weise zu wirtschaftlichem Verordnen<br />

angehalten, dass er unnötige Verordnungen unterlässt <strong>und</strong> notwendige Verordnungen,<br />

wenn vorhanden, über kostengünstige Präparate (z. B. Generika) abdeckt.<br />

Münnich, F.E. <strong>und</strong> Sullivan, K. (1994) berichteten in der Frühphase des sektoralen Budgets<br />

neben dem bereits erwähnten Rückgang der Verordnungszahlen von einer Strukturveränderung<br />

bei den Verordnungen. Ein Trend zu möglichst billigen Generika <strong>und</strong> zu<br />

älteren, ‚etablierten‘ Medikamenten war erkennbar (siehe auch Schwabe, U. u.<br />

Paffrath, D. 1994; Ulrich, V. u. Wille, E. 1996). Nicht nur die Wirkung auf die Verord-<br />

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