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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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schaftlichen Verträge, sondern ihre Verbände führen Kollektivverhandlungen, deren Ergebnisse<br />

dann für ihre Mitglieder Verbindlichkeit besitzen. Die jüngsten Diskussionen<br />

um die Leistungsfähigkeit der korporativen <strong>Koordination</strong> entzündeten sich in Deutschland<br />

vornehmlich an den feststellbaren Fehlallokationen <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen (vgl.<br />

Gutachten 2000/2001) <strong>und</strong> zuletzt insbesondere an den langwierigen <strong>und</strong> ergebnisarmen<br />

Kollektivverhandlungen <strong>im</strong> Rahmen der Gemeinsamen Selbstverwaltung. In diesem<br />

Kontext tauchten dann u. a. Zweifel hinsichtlich der Befugnisse <strong>und</strong> teilweise auch der<br />

Existenzberechtigung der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf.<br />

Die kritische Überprüfung korporativistischer Elemente beschränkt sich aber nicht auf<br />

die korporative <strong>Koordination</strong>, d. h. die kollektiven Vereinbarungen zwischen Organisationen,<br />

sondern bezieht auch die ,innere <strong>Koordination</strong>’ von berufsständischen Organisationen<br />

mit ein. Dies betrifft nicht nur wirtschaftsrechtliche Korporationen wie Industrie<strong>und</strong><br />

Handelskammern sowie Handwerkskammern, sondern auch die Kammern der<br />

freien Berufe. So untersucht z. B. die Kommission der Europäischen Gemeinschaften<br />

(2004), inwieweit sich restriktive Regelungen bei den Verbänden freier Berufe, wie<br />

verbindliche Festpreise, Preisempfehlungen, Wettbewerbsbeschränkungen, Zugangsbeschränkungen<br />

<strong>und</strong> Regeln für die Unternehmensform, „nachteilig auf die Verbraucher“<br />

(S. 5) auswirken können. Der Bericht behandelt von den Leistungserbringern <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

zwar nur die Apotheker, d. h. nicht die medizinischen Berufe, die Aussagen<br />

erlauben gleichwohl <strong>im</strong> Hinblick auf die Formen <strong>und</strong> Effekte von Wettbewerbsbeschränkungen<br />

eine tendenzielle Übertragung.<br />

41. Da die korporative <strong>Koordination</strong> ein alternatives Allokationsverfahren zum Markt<strong>und</strong><br />

Preismechanismus sowie zur staatlich-administrativen Planung bildet, thematisieren<br />

die folgenden Ausführungen zunächst die jeweiligen Charakteristika dieser drei gesamtwirtschaftlichen<br />

Steuerungsinstrumente sowie ihr Verhältnis zueinander. Es folgt<br />

eine kursorische Darstellung des weiten Spektrums berufsständischer Organisationen<br />

sowie ein kurzer Überblick über Entwicklung <strong>und</strong> Stand korporativer Steuerungselemente<br />

<strong>im</strong> deutschen Ges<strong>und</strong>heitswesen. Bei der Beurteilung der korporativen <strong>Koordination</strong><br />

stellt sich auch aus rechtlicher <strong>und</strong> politischer Sicht vorab die Frage, ob es sich<br />

bei den jeweiligen Organisationen um private Verbände handelt, die ihre Interessen gegenüber<br />

staatlichen Entscheidungseinheiten vertreten, oder um Körperschaften des öffentlichen<br />

Rechts, denen der Staat hoheitliche Rechte zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben<br />

übertrug. Obgleich die korporative <strong>Koordination</strong> gewisse konstitutive Vor- <strong>und</strong><br />

Nachteile aufweist <strong>und</strong> auch <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen private Verbände agieren, legen<br />

ordnungspolitische Aspekte nahe, zwischen den allgemeinen Schwachstellen eines kor-<br />

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