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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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fahrungen gemacht wurden, sollten jedoch <strong>im</strong>mer <strong>im</strong> Sinne eines ‚bottom up‘-Ansatzes<br />

von den betroffenen Ärzten mitentwickelt werden <strong>und</strong> ein Abweichen von den Listen in<br />

begründeten Ausnahmefällen ermöglichen.<br />

957. Integrierte Versorgung bietet die Möglichkeit, das Verordnungsverhalten besser<br />

zu steuern <strong>und</strong> Anreize zu kostenintensiveren Ausweichstrategien zu mindern. In diesem<br />

Kontext geht es nicht darum, die Ausgaben für Arzne<strong>im</strong>ittel unbedingt abzusenken,<br />

jedoch versprechen die unterschiedlichen Ansätze integrierter Versorgung sowie die<br />

Disease Management-Programme eine insgesamt höhere <strong>Qualität</strong> <strong>und</strong> Kosteneffektivität<br />

in der Ges<strong>und</strong>heitsversorgung. Es besteht noch erheblicher Forschungsbedarf bezüglich<br />

des Zusammenspiels der zahlreichen Anreizinstrumente bei der Etablierung, Ausgestaltung<br />

<strong>und</strong> Umsetzung integrierter Versorgung sowie ihrer Auswirkungen nicht nur<br />

auf die Ausgaben für Arzne<strong>im</strong>ittel, sondern insbesondere auf die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Zufriedenheit<br />

der Patienten. In diesem Zusammenhang empfiehlt sich eine umfassende<br />

<strong>und</strong> zeitnahe Evaluation dieser Konzepte. Eine weitere Förderung integrierter Versorgung<br />

kann durch die vorgeschlagenen Vertragsverhandlungen zwischen Pharmaunternehmen<br />

<strong>und</strong> Kassen entstehen.<br />

958. Zuzahlungen zu Ges<strong>und</strong>heitsleistungen durch den Patienten besitzen eine fiskalische<br />

<strong>und</strong> eine steuernde Funktion. Sie sollen die überflüssige Inanspruchnahme von<br />

Leistungen reduzieren <strong>und</strong> die Kostenträger <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen fiskalisch entlasten.<br />

Das GKV-Modernisierungsgesetz führte zu einer Entlastung der Ausgaben der GKV für<br />

Arzne<strong>im</strong>ittel durch eine Erhöhung der direkten Zuzahlung zu Arzne<strong>im</strong>itteln <strong>und</strong> durch<br />

Veränderungen bei der Verordnungsfähigkeit. In die gleiche Richtung wirkte die Einführung<br />

der Praxisgebühr, denn dadurch nahm die Zahl der Arztbesuche <strong>und</strong> damit (als<br />

Folgeerscheinung) auch die Zahl der Verordnungen ab. Empirische Untersuchungen<br />

sollten die Auswirkungen dieser Regelungen auf die Ges<strong>und</strong>heit der Patienten – insbesondere<br />

unter Berücksichtigung der sozialen Schicht – begleiten. Erste Zahlen deuten<br />

an, dass sozial schwächer gestellte Patienten die Zahl ihrer Arztbesuche stärker einschränken<br />

als Mitglieder anderer Gruppen. Ein Verschleppen von Erkrankungen könnte<br />

zukünftig zu höheren Kosten der Ges<strong>und</strong>heitsversorgung führen. Auch Substitutionseffekte<br />

bei einzelnen Indikationen hin zu verordnungsfähigen Arzne<strong>im</strong>itteln sollten kritisch<br />

beobachtet werden. Auf Patientenseite würden die Anreize für den Kauf eines kostengünstigen<br />

Präparates gestärkt, wenn an die Stelle der Zuzahlungsuntergrenze von 5 €<br />

eine prozentuale Beteiligung tritt, d. h. der Patient generell 10 % des Abgabepreises<br />

trägt. Eine Anpassung der Zuzahlungsobergrenze (z. Z. 10 € pro erstattungsfähigem<br />

Medikament) kann dabei Aufkommensneutralität gewährleisten. Bei Arzne<strong>im</strong>itteln, die<br />

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