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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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ßen. Meistbegünstigungsklauseln legen fest, dass die Anbieter für ihre Leistungen keinem<br />

Nachfrager einen günstigeren Preis einräumen als dem Vertragspartner, z. B. einer<br />

Krankenkasse.<br />

74. Vertikale Zusammenschlüsse können z. B. durch Senkung der Transaktionskosten<br />

oder durch Realisierung von Größenvorteilen (economies of scope) die Effizienz in<br />

ähnlicher Weise steigern wie horizontale Vereinigungen. Darüber hinaus setzen sie<br />

durch eine Internalisierung externer Effekte Anreize, Ineffizienzen <strong>und</strong> Ineffektivitäten<br />

an den Schnittstellen zwischen den Behandlungssektoren abzubauen. Diese Mängel<br />

wurzeln u. a. darin, dass die ambulanten Ärzte bei ihrer Behandlung nicht (hinreichend)<br />

jene Wirkungen berücksichtigen, die später <strong>im</strong> Krankenhaus auftreten, <strong>und</strong> die Krankenhausärzte<br />

jene Effekte (zu sehr) vernachlässigen, die poststationär <strong>im</strong> ambulanten<br />

oder Rehabilitationsbereich anfallen. Ein Versorgungsnetz, das über vertikale Zusammenschlüsse<br />

oder vertragliche Bindungen Leistungserbringer aller Sektoren einschließt,<br />

besitzt kein Interesse daran, negative Effekte in best<strong>im</strong>mte Sektoren zu externalisieren.<br />

Eine opt<strong>im</strong>ale Ressourcenallokation setzt allerdings auch bei vertikalen Verbünden ein<br />

leistungs- bzw. ergebnisadäquates Vergütungssystem voraus.<br />

75. Vertikale Zusammenschlüsse oder Exklusivverträge können vor allem auf Ges<strong>und</strong>heitsmärkten<br />

mit Markteintrittsschranken wettbewerbsfeindliche Wirkungen verursachen,<br />

indem sie<br />

− den Zugang von Konkurrenten zu einem erforderlichen Produktmarkt ausschließen,<br />

− deren Kosten für best<strong>im</strong>mte Produkte erhöhen sowie<br />

− durch die gewonnene Marktmacht auch die horizontale Konzentration erhöhen <strong>und</strong><br />

dann dort die Preise anheben <strong>und</strong>/oder die <strong>Qualität</strong> senken (ähnlich Gaynor, M. u.<br />

Haas-Wilson, D. 1998).<br />

Wenn es <strong>im</strong> Extremfall auf einem geographischen Produktmarkt nur ein Krankenhaus<br />

(einer spezifischen Versorgungsstufe), aber mehrere Krankenkassen gibt, dann führt ein<br />

vertikaler Zusammenschluss dieses Krankenhauses mit einer Krankenkasse dazu, dass<br />

deren Konkurrenten ihren Versicherten keinen zumutbaren Zugang zu Krankenhausleistungen<br />

mehr bieten können oder erheblich höhere Preise als die kontrahierende Kasse<br />

zahlen. Exklusivverträge <strong>und</strong> Kopplungsklauseln beschränken den Wettbewerb insofern,<br />

als sie zumindest auf einem Produktmarkt potenzielle Konkurrenten um Verträge<br />

ausschließen. Zusammenschlüsse zwischen Krankenhäusern <strong>und</strong> ambulanten Arztpra-<br />

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