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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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− 2 + 1 plus 6 Monate Valuta als „Angebot zur Europameisterschaft“,<br />

− 3 + 1 mit zusätzlich 2 % Internet-Rabatt,<br />

− 2 + 1 sowie 5 +3,<br />

− 3 + 2 sowie 7 + 3 als „Juni-Aktion“,<br />

− 1 + 1 oder „Vielfaches“ bzw. „Mehrfaches“ <strong>und</strong><br />

− Bar-Rabatte zwischen 12,5 % <strong>und</strong> 50 %.<br />

Rabatte in solchen Größenordnungen können Unternehmen nur auf Märkten mit einem<br />

höchst unvollkommenen Preiswettbewerb gewähren. Da kleine <strong>und</strong> mittlere Generika-<br />

Unternehmen bei solchen ,Rabatt-Schlachten’ kaum mithalten können, führen diese<br />

auch zu einer verstärkten Marktkonzentration <strong>im</strong> generikafähigen Segment, worunter<br />

wiederum der Preiswettbewerb leidet. Unternehmen, die mit einer Preisunterbietung um<br />

20 bis 30 % ihren Absatz zu erhöhen versuchen, besitzen unter diesen Bedingungen <strong>im</strong><br />

Kalkül der Apotheken kaum eine Chance. Die Apotheken verstoßen mit der Annahme<br />

dieser Rabatte sicherlich häufig gegen die Vorschrift des § 129 Abs. 1 SGB V zur Abgabe<br />

eines preisgünstigen Medikamentes <strong>und</strong> konterkarieren damit die intendierten Effekte<br />

der Aut-idem-Regelung. Die Transformation des bestehenden Rabatt- in einen<br />

funktionsfähigen Preiswettbewerb verspricht <strong>im</strong> generikafähigen Marktsegment noch<br />

beachtliches Rationalisierungspotenzial. Um dies zu heben, sollte das Augenmerk nicht<br />

nur dem Wettbewerb zwischen Originalpräparaten <strong>und</strong> Generika, d.h. dem Anteil der<br />

Generikapräparate am generikafähigen Markt, sondern auch dem Preiswettbewerb innerhalb<br />

der Generika gelten. Diesem Ziel können Preis- bzw. Rabattverhandlungen zwischen<br />

Herstellern <strong>und</strong> Krankenkassen unmittelbar (<strong>und</strong> wahrscheinlich noch wirksamer<br />

als die Aut-idem-Regelung) dienen.<br />

7.6.4 Positiv- <strong>und</strong> Negativlisten<br />

822. Über die Zulassung eines Arzne<strong>im</strong>ittels hinaus existieren in den meisten Ländern<br />

Regulierungen bezüglich der Erstattungsfähigkeit, also der Übernahme der Kosten<br />

durch die Kostenträger (vgl. Kapitel 7.5.2). Negativlisten schließen Medikamente von<br />

der Erstattungsfähigkeit aus, während Positivlisten umgekehrt erstattungsfähige Medikamente<br />

enthalten. Die sogenannten ‚formularies‘ können aber auch Mischformen, z. B.<br />

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