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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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− bislang nur unzureichend behandelbare Erkrankung (z. B. Hepatitis C mit Interferon<br />

A),<br />

− gesellschaftlich erfolgreich erscheinende Anwendungsbereiche (z. B. der Wirkstoff<br />

Finasterid einmal bei Prostatavergrößerung als Proscar® <strong>und</strong> einmal gegen männlichen<br />

Haarausfall als Propecia®; gleiches gilt für den Wirkstoff Minoxidil – als Regaine®<br />

gegen Haarausfall, als Lonolox® gegen Bluthochdruck). In diesem Zusammenhang<br />

werden unerwünschte Wirkungen in der Erstindikation zur vermarktbaren<br />

Zweitindikation <strong>und</strong><br />

− Vermarktung als Life-Style-Präparate, weil das Mittel keine ausreichende Wirksamkeit<br />

in der angedachten Indikation hatte (der Wirkstoff Sildenafil <strong>im</strong> ,Potenzmittel’<br />

Viagra® war als Koronartherapeutikum vorgesehen, Sibutramin <strong>im</strong> Appetitdämpfer<br />

Reductil® als Antidepressivum).<br />

Der Hersteller kann daher bei hohen Studien- <strong>und</strong> Zulassungskosten durch eine begrenzte<br />

Zulassungsindikation möglicherweise dazu beitragen, dass Kranke mit einer<br />

wirtschaftlich unattraktiveren Indikation von einer effektiven Behandlung ausgeschlossen<br />

bleiben. Der Arzt begibt sich nämlich auf rechtlich gesehen problematisches Gebiet,<br />

wenn er Medikamente außerhalb ihrer offiziell per Zulassung anerkannten Indikationsgebiete<br />

verordnet (,Off-Label-Use’). Dies kann z. B. <strong>im</strong> Rahmen eines ,medizinischen<br />

Heilversuches’ geschehen, muss jedoch mit dem Patienten abgesprochen werden. Ferner<br />

besteht laut Urteil des B<strong>und</strong>essozialgerichts vom 19. März 2002 (B 1 KR 37/00 R)<br />

eine Zahlungspflicht der GKV nur, wenn es sich um die Behandlung einer schwerwiegenden<br />

Erkrankung handelt, für die keine andere Therapie verfügbar ist <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong><br />

der Datenlage die begründete Aussicht auf einen Behandlungserfolg besteht (vgl.<br />

Glaeske, G. u. Berlit, P. 1999; Glaeske, G. u. Dierks, C. 2002). Um den Auflagen des<br />

Urteils gerecht zu werden, hat das BMGS eine Expertengruppe ,Anwendung von Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

außerhalb des zugelassenen Indikationsbereichs‘ (Expertengruppe Off-Label)<br />

be<strong>im</strong> BfArM eingerichtet. Diese soll zunächst eine Feststellung zum Stand der wissenschaftlichen<br />

Erkenntnis bezüglich solcher Arzne<strong>im</strong>itteleinsätze <strong>im</strong> Bereich der Krebstherapie<br />

erarbeiten, eine mögliche Ausweitung der Tätigkeit auf andere Krankheiten ist<br />

möglich. Vor der endgültigen Beschlussfassung einer Feststellung wird diese als Methodenpapier<br />

interessierten Fachkreisen zur Diskussion gestellt, so z. B. ab September<br />

2004 das ,Methodenpapier für das Fachgebiet Onkologie‘ (vgl. www.bfarm.de/de/<br />

Arzne<strong>im</strong>ittel/offlabel/wiss_aufb/index.php). Die Expertengruppe versteht ihre Arbeit<br />

nicht als Alternative zur Zulassung, da diese nur vom Hersteller beantragt werden kann.<br />

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