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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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895. Die durch Pharmakotherapieberatung der Krankenkassen erzielten Erfolge sind erfreulich.<br />

Es bleibt allerdings einzuschränken, dass die Informationen, die von den Krankenkassen<br />

zur Verfügung gestellt werden, zwar herstellerunabhängig, nicht aber notwendigerweise<br />

„unabhängig <strong>und</strong> neutral“ sein müssen, da sie als Kostenträger von der<br />

Verordnungsentscheidung <strong>im</strong> vergleichbaren Maße betroffen sind wie die Pharmaindustrie.<br />

Darüber hinaus liegt das Hauptaugenmerk des Kostenträgers auf den Verschreibungskosten<br />

<strong>und</strong> damit vermehrt auf den patentgeschützten Arzne<strong>im</strong>itteln <strong>und</strong> weniger<br />

auf geeignetem Verordnungsverhalten von vergleichsweise preisgünstigen Medikamenten.<br />

Eine Überversorgung mit neuen, teuren Antibiotika würde früh bemerkt <strong>und</strong> potenziell<br />

sanktioniert, eine Überversorgung mit dem preisgünstigen Amoxicillin mit seinen<br />

vergleichbaren biologischen Auswirkungen vermutlich nicht.<br />

Die Konzentration der Pharmakotherapieberatung auf Hochverordner <strong>und</strong> Praxen mit<br />

überproportionalem Einsparpotenzial erscheint sinnvoll, die Beratung muss jedoch auf<br />

freiwilliger Basis angeboten werden. Wird die Beratung von Krankenkasse <strong>und</strong>/oder<br />

Kassenärztlicher Vereinigung durchgeführt, so ist auf eine strikte Trennung zum Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren<br />

mit potenzieller Regresspflicht zu achten. Nur wenn der<br />

Arzt die Beratung als hilfreich erfährt, weil er offen <strong>und</strong> ohne Angst auf spätere Verwendung<br />

in einem Regressverfahren sein Verordnungsverhalten mit dem Berater diskutieren<br />

kann, verspricht die Pharmakotherapieberatung Erfolg.<br />

Eine wirklich (von Hersteller <strong>und</strong> Kostenträger) unabhängige Pharmakotherapieberatung<br />

wäre wünschenswert, erscheint aber wenig realitätsnah. Eine individuelle Beratung<br />

durch die Krankenkassen aber würde dem Monopol der pharmazeutischen Industrie in<br />

den Arztpraxen entgegenwirken <strong>und</strong> die <strong>Qualität</strong> des Informationsangebots an den interessierten<br />

Pr<strong>im</strong>ärarzt erheblich verbessern. Daher wäre eine Ausweitung des Beratungsrechts<br />

der Kassen trotz der <strong>im</strong>manenten Schwächen wünschenswert (vgl. § 305a<br />

SGB V).<br />

Eine Kombination der bisher beschriebenen Ansätze hat sich in verschiedenen internationalen<br />

Studien als erfolgreich erweisen. Eine Zusammenfassung positiv evaluierter Verfahren,<br />

die direkt auf ihre Wirkung hinsichtlich der Beeinflussung der angewandten<br />

Pharmakotherapie untersucht worden waren, bietet Tabelle 92.<br />

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