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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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3. die Bewertung evidenzbasierter Leitlinien für die epidemiologisch wichtigsten<br />

Krankheiten,<br />

4. die Abgabe von Empfehlungen zu Disease Management-Programmen,<br />

5. die Bewertung des Nutzens von Arzne<strong>im</strong>itteln <strong>und</strong><br />

6. die Bereitstellung von für alle Bürger verständlichen allgemeinen Informationen zur<br />

<strong>Qualität</strong> <strong>und</strong> Effizienz in der Ges<strong>und</strong>heitsversorgung.<br />

Soweit zur Erledigung dieser Aufgaben Forschungsaufträge an externe Sachverständige<br />

vergeben werden, müssen diese eventuell bestehende Beziehungen zur Industrie offen<br />

legen. Abbildung 38 illustriert die Einbindung des IQWiG in den politischen Entscheidungsprozess.<br />

Das IQWiG ist an Aufträge aus der Selbstverwaltung oder aus dem B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziale Sicherung geb<strong>und</strong>en. Das Institut kann auch<br />

keine Beschlüsse fassen, sondern nur Empfehlungen aussprechen, die vom entsprechenden<br />

Entscheidungsgremium, dem Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss, <strong>im</strong> Rahmen seiner<br />

Aufgaben zu berücksichtigen sind.<br />

Die ursprünglich geplante <strong>und</strong> vom Rat geforderte Nutzen-Kosten-Bewertung wurde <strong>im</strong><br />

Verlauf des Gesetzgebungsprozesses fallengelassen. Stattdessen hat das jetzt gegründete<br />

Institut nur noch die Aufgabe, den Nutzen von Arzne<strong>im</strong>itteln zu bewerten. Der Rat hält<br />

dies zwar für einen wichtigen ersten Schritt hin zu mehr Transparenz <strong>und</strong> <strong>Qualität</strong> bei<br />

der Arzne<strong>im</strong>ittelversorgung durch die GKV, die Nutzen-Kosten-Bewertung darf jedoch<br />

auf Dauer nicht unterbleiben. Wenn ein Medikament einen höheren Nutzen aufweist als<br />

vergleichbare, aber preisgünstigere Therapiemöglichkeiten, muss in einem nächsten<br />

Schritt eine Nutzen-Kosten-Bewertung durch ein unabhängiges Institut erfolgen. Vor<br />

dem Hintergr<strong>und</strong> diskrepanter rechtlicher Kriterien für die Arzne<strong>im</strong>ittelzulassung <strong>und</strong><br />

die Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog mit faktischer Verpflichtung zur Erstattung<br />

durch die GKV, der teilweise umstrittenen Wirksamkeit <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

vieler zugelassener Arzne<strong>im</strong>ittel sowie der fortgesetzt hohen Ausgabensteigerungen für<br />

Medikamente ist es von großer Bedeutung für die GKV, ihre Leistungspflicht auf Präparate<br />

mit günstigem Nutzen-Kosten-Verhältnis begrenzen zu können (vgl. zur ,vierten<br />

Hürde‘ Kapitel 7.9.6).<br />

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