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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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pflichtigen Einnahmen nicht überschreitet oder sich die Abweichungen <strong>im</strong> Sinne eines<br />

Globalbudgets kompensieren. Dies könnte durch Kosteneinsparungen oder Leistungseinschränkungen<br />

erfolgen.<br />

Wie ein Blick auf die Entwicklung der Aufwendungen für die zentralen Behandlungsarten<br />

in Abbildung 2 zeigt, stiegen die Ausgaben der GKV für ambulante ärztliche <strong>und</strong><br />

zahnärztliche Behandlung deutlich unterproportional zu den gesamten Leistungsausgaben<br />

<strong>und</strong> auch weitaus schwächer als die entsprechenden Aufwendungen für stationäre<br />

Behandlung <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittel. Sie weisen auch – was für die Resultate korporativer<br />

Prozesse typisch ist – einen vergleichsweise stetigen Verlauf auf. Das gesetzlich fixierte<br />

Postulat der Beitragssatzstabilität 20 ließ sich <strong>im</strong> Zuge der sektoralen Budgetierung unter<br />

dem Dach einer Körperschaft des öffentlichen Rechts offensichtlich vergleichsweise<br />

besser verwirklichen als in Bereichen ohne Durchgriffsmöglichkeiten einer Körperschaft<br />

(z. B. <strong>im</strong> Bereich des stationären Sektors <strong>und</strong> der Arzne<strong>im</strong>ittel). Zudem eröffnet<br />

die Budgetierung eines Kollektivs für die jeweiligen Mitglieder <strong>im</strong>mer noch mehr Freiräume<br />

als die Budgetierung jedes einzelnen Leistungserbringers.<br />

Das <strong>im</strong> Vergleich zu den Gesamtausgaben deutlich unterproportionale Wachstum der<br />

Ausgaben für ambulante Behandlung durch Ärzte deutet darauf hin, dass sich eine Ausgabensteuerung<br />

über eine sektorale Budgetierung mit Hilfe der korporativen <strong>Koordination</strong><br />

eher umsetzen lässt als mit Hilfe alternativer Steuerungsinstrumente. 21 Ein zentraler<br />

Gr<strong>und</strong> hierfür liegt in den Durchgriffsmöglichkeiten, die eine KV als Körperschaft des<br />

öffentlichen Rechts bei der Vergütung gegenüber ihren Mitgliedern besitzt. Eine private<br />

Organisation, wie z. B. der B<strong>und</strong>esverband der Pharmazeutischen Industrie, könnte eine<br />

solche Funktion mangels Kompetenzen gegenüber seinen Mitgliedern nicht wahrnehmen.<br />

Diese Stabilisierungserfolge bildeten Mitte der neunziger Jahre auch den zentralen<br />

Anlass zur Losung „Vorfahrt für die Selbstverwaltung“ <strong>und</strong> zu – ordnungspolitisch<br />

freilich bedenklichen – Überlegungen in Richtung einer Verkörperschaftung auch der<br />

Krankenhausgesellschaften.<br />

86. Nach § 84 Abs. 1 SGB V vereinbaren die Landesverbände der Krankenkassen <strong>und</strong><br />

die Verbände der Ersatzkassen gemeinsam <strong>und</strong> einheitlich mit den KVen ein Ausgabenvolumen<br />

für die Arznei- <strong>und</strong> Heilmittel sowie in diesem Kontext auch Versorgungs<strong>und</strong><br />

Wirtschaftlichkeitsziele. Dabei gelang die Einhaltung des Sollbudgets für Arznei-<br />

20 Dabei kann hier offen bleiben, ob es sich bei der Beitragssatzstabilität in jedem Fall um ein sinnvolles<br />

gesamtwirtschaftliches Ziel handelt.<br />

21 Diese Feststellung gilt unbeschadet der allokativen Problematik einer sektoralen Budgetierung.<br />

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