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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Abbildung 38: Verfahrensabläufe gemäß § 139 b SGB V – Einbeziehung des<br />

IQWiG in die politischen Entscheidungsabläufe<br />

Gemeinsamer<br />

B<strong>und</strong>esausschuss<br />

Antrag auf<br />

Auftrag<br />

Kassenärztliche B<strong>und</strong>esvereinigung<br />

Deutsche Krankenhausgesellschaft<br />

B<strong>und</strong>esverbände der<br />

Krankenkassen<br />

Selbsthilfeorganisationen<br />

Patientenbeauftragte<br />

B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>und</strong> Soziale Sicherung<br />

Auftrag<br />

Empfehlungen<br />

Quelle: Modifiziert nach Korzilius, H. (2004)<br />

Institut für <strong>Qualität</strong><br />

<strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

Ergebnisse<br />

Aufträge<br />

Sachverständige<br />

Auftrag Ablehnung möglich,<br />

falls nicht durch<br />

BMGS finanziert<br />

7.6 Ökonomische <strong>und</strong> strukturelle Rahmenbedingungen<br />

B<strong>und</strong>esministerium<br />

für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong><br />

Soziale Sicherung<br />

804. Die Regulierung des Arzne<strong>im</strong>ittelmarktes setzt in den meisten Ländern auf der<br />

Angebots- wie auf der Nachfrageseite an (vgl. Hutton, J. et al. 1994). Angebotsseitig<br />

müssen Arzne<strong>im</strong>ittel <strong>im</strong> Allgemeinen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, welches bei<br />

Nichtbestehen ein Arzne<strong>im</strong>ittel vom Markt ausschließt. Weitere regulative Eingriffe auf<br />

der Angebotsseite fokussieren auf die Zulassung zur gesetzlichen bzw. sozialen Krankenversicherung,<br />

den Arzne<strong>im</strong>ittelpreis oder auf den Gewinn des Pharmaunternehmens.<br />

Arzne<strong>im</strong>ittelpreise können in Verhandlungen – evtl. unter Beachtung des möglichen<br />

Verkaufsvolumens – festgelegt, an die Preise anderer Länder gekoppelt oder über ein<br />

Referenzpreissystem gesteuert werden. Unternehmensgewinne werden in Großbritannien<br />

durch Zielvorgaben für die Rendite aus Arzne<strong>im</strong>ittelverkäufen an das NHS beschränkt.<br />

Die Regulierung auf Unternehmensebene lässt dem Pharmaunternehmen bei<br />

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