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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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ziger Jahre ein <strong>und</strong> das Ges<strong>und</strong>heitsmodernisierungsgesetz suspendierte sie nun auch in<br />

formal-rechtlicher Hinsicht. Das Problem, welches Allokationsinstrument <strong>im</strong> Konfliktfall<br />

auf sektorübergreifender Ebene koordiniert, bleibt damit weiterhin ungelöst. Die<br />

sektorübergreifende Allokation erfolgt bisher faktisch weitgehend in Form einer additiven<br />

Summation der teilweise budgetierten Ausgabenblöcke der einzelnen Behandlungsarten.<br />

44. Wettbewerbsprozesse stellen zwar eine notwendige Bedingung für einen funktionsfähigen<br />

Markt- <strong>und</strong> Preismechanismus dar, dieser bildet aber vice versa keine Voraussetzung<br />

für die Existenz von Wettbewerb. Vielfältige Wettbewerbsprozesse laufen<br />

ebenfalls <strong>im</strong> Rahmen der beiden anderen Allokationsmechanismen, d. h. der staatlichadministrativen<br />

Steuerung <strong>und</strong> der korporativen <strong>Koordination</strong>, ab. So nutzte auch die<br />

Zentralverwaltungswirtschaft „Wettbewerbe zwischen den Betrieben…als Mittel der<br />

Leistungssteigerung, während die Lenkung des Wirtschaftsprozesses durch zentrale<br />

Planstellen erfolgt“ (Eucken, W. 1960, S. 249). Die Public Choice-Modelle bzw. die<br />

Ansätze <strong>im</strong> Rahmen der ökonomischen Theorie der Politik interpretieren den<br />

politischen Prozess <strong>und</strong> die mit ihm einhergehende budgetäre Willensbildung, die<br />

letztlich die Allokation <strong>im</strong> öffentlichen Sektor best<strong>im</strong>mt, in seiner Gr<strong>und</strong>struktur bzw.<br />

in formaler Vereinfachung als einen Wettbewerb um Wählerst<strong>im</strong>men zur Erlangung der<br />

Regierungsgewalt (vgl. Bernholz, P. u. Breyer, F. 1994).<br />

In ähnlicher Weise beinhaltet auch die korporative <strong>Koordination</strong> <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen,<br />

insbesondere <strong>im</strong> Rahmen der ambulanten Behandlung bzw. der gemeinsamen Selbstverwaltung,<br />

auf mehreren Stufen Wettbewerbsprozesse (vgl. Herder-Dorneich, P. 1986).<br />

Die Wahlen, die Steuerungs- <strong>und</strong> Kontrollfunktion innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung<br />

besitzen, lassen sich zumindest <strong>im</strong> Prinzip als Wettbewerbsprozesse interpretieren.<br />

Der Wettbewerb um Mandate innerhalb der KVen kann über Reformen des<br />

Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) die Preisrelationen <strong>und</strong> über diese auch die<br />

Mengen innerhalb der ambulanten Versorgung beeinflussen. So hängt z. B. die Bewertungsrelation<br />

zwischen technischen <strong>und</strong> beratungsintensiven ärztlichen Leistungen u. a.<br />

davon ab, ob bei diesem Konkurrenzkampf um Mandate die Allgemeinärzte oder die<br />

Fach- bzw. Gebietsärzte die Mehrheit erringen. Darüber hinaus stehen die niedergelassenen<br />

Ärzte auch bei gegebenen Preisstrukturen in einem teilweise intensiven Wettbewerb<br />

um Patienten bzw. Scheine. Es geht an dieser Stelle noch nicht darum zu prüfen,<br />

ob <strong>und</strong> inwieweit diese Wettbewerbsprozesse, die <strong>im</strong> Rahmen der korporativen <strong>Koordination</strong><br />

ablaufen, gesamtwirtschaftlichen Zielkriterien genügen. Als Zwischenfazit bleibt<br />

lediglich festzuhalten, dass sich Wettbewerbsprozesse nicht auf das Allokationsinstru-<br />

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