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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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der KVen keinen Selbstzweck dar. Es geht vielmehr darum, über eine stärkere Gewichtung<br />

dezentraler Wettbewerbsprozesse der Tendenz entgegenzuwirken, dass die korporative<br />

<strong>Koordination</strong> bzw. die sie tragenden Organisationen effizienz- <strong>und</strong> effektivitätssteigernde<br />

innovative Prozesse behindern.<br />

Der anvisierte Ordnungsrahmen versucht, dezentrale Wettbewerbsprozesse in einen kollektiv-rechtlichen<br />

Rahmen einzubinden. 25 Dabei obliegt den kollektiven Entscheidungseinheiten:<br />

− die Sicherstellung einer hochwertigen flächendeckenden Versorgung,<br />

− die Sicherung des Zugangs zu dieser Versorgung unabhängig von Einkommen oder<br />

sozialem Stand,<br />

− die bedarfsgerechte Zulassung zur Leistungserbringung,<br />

− die Fortschreibung des Leistungskataloges, d. h. die Prüfung <strong>und</strong> Zulassung neuer<br />

<strong>und</strong> die El<strong>im</strong>inierung obsoleter Behandlungsverfahren,<br />

− die Formulierung von möglichst hohen Mindeststandards für <strong>Qualität</strong> <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeitsprüfungen,<br />

− der Erhalt von Wahlmöglichkeiten der Versicherten,<br />

− die Festlegung von generellen, möglichst qualitätsorientierten, Vergütungssystemen,<br />

d. h. solchen, die gelten, wenn keine Einzelverträge zustande kommen, sowie<br />

− die Festlegung von Mindestanforderungen an die Dokumentation.<br />

93. Bei der Auflistung der Schwächen sowie bei der Beurteilung der komparativen<br />

Leistungsfähigkeit korporativer <strong>Koordination</strong> stehen in der Regel fiskalische <strong>und</strong> allokative<br />

<strong>und</strong> weniger verteilungspolitische Kriterien <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>. Bei einem völligen<br />

Übergang zu einzelvertraglichen Regelungen kann es allerdings in wesentlich stärkerem<br />

Maße als <strong>im</strong> kollektivvertraglichen System zu vertragsbedingten Varianzen bei der<br />

<strong>Qualität</strong> der medizinischen Versorgung kommen. Um hier eine flächendeckende Versorgung<br />

auf einem hohen (Mindest-)Niveau sicherzustellen, bedarf es verstärkter exter-<br />

25 Die Verantwortung für eine menschenwürdige Krankenversorgung liegt in letzter Konsequenz<br />

be<strong>im</strong> Staat <strong>und</strong> lässt sich bereits aus dem Gr<strong>und</strong>gesetz ableiten. Der Staat kann aber weite Bereiche<br />

dieser Aufgabe <strong>im</strong> Sinne des Subsidiaritätsprinzips <strong>und</strong> zu seiner administrativen Entlastung<br />

an dafür geeignete Organisationen delegieren.<br />

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