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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Fortsetzung von Tabelle 66<br />

Nr. Bezeichnung der<br />

Produktgruppe<br />

Produktbeispiele<br />

22 Mobilitätshilfen Lifter, Umsetz- <strong>und</strong> Hebehilfen<br />

23 Orthesen zur Zeit nicht besetzt<br />

24 Prothesen zur Zeit nicht besetzt<br />

25 Sehhilfen Brillengläser, Kontaktlinsen, Bildschirmlesegeräte<br />

26 Sitzhilfen Sitzschalen, behindertengerechte Autokindersitze<br />

27 Sprechhilfen Sprachverstärker<br />

28 Stehhilfen Stehständer zur Gelenkstabilisierung zur Durchführung<br />

von Steh- <strong>und</strong> Bewegungsübungen<br />

29 Stomaartikel Anus Praeter-Bandagen, spezielle Pflegemittel<br />

30 Schienen zur Zeit nicht besetzt<br />

31 Schuhe Orthopädische Maßschuhe<br />

32 Therapeutische<br />

Bewegungsgeräte<br />

33 Toilettenhilfen Sitze, Stützgestelle<br />

50 Pflegehilfsmittel zur<br />

Erleichterung der Pflege<br />

51 Pflegehilfsmittel zur<br />

Körperpflege/Hygiene<br />

52 Pflegehilfsmittel zur<br />

selbständigeren Lebensführung/Mobilität<br />

53 Pflegehilfsmittel zur Linderung<br />

von Beschwerden<br />

54 Zum Verbrauch best<strong>im</strong>mte<br />

Pflegehilfsmittel<br />

Gymnastikbälle, Kniebewegungsschienen, Arm- <strong>und</strong><br />

Beinkombinationstrainer bei Lähmungen<br />

Pflegebetten, spezielle Nachtschränke<br />

Kopf-, Ganzkörperwaschsysteme<br />

Hausnotrufsysteme<br />

Lagerungsrollen<br />

Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe<br />

98 Sonstige Pflegehilfsmittel zur Zeit nicht besetzt<br />

99 Verschiedenes Blindenführh<strong>und</strong>e, Kopfschutzbandagen <strong>und</strong> -helme<br />

z. B. für Epileptiker<br />

Quelle: Hilfsmittel- <strong>und</strong> Pflegehilfsmittelverzeichnis/IKK-B<strong>und</strong>esverband (2004)<br />

702. Die Funktion <strong>und</strong> Bedeutung des HMV wird in § 128 SGB V durch den Verweis<br />

auf die Leistungspflicht der GKV nur <strong>im</strong> Gr<strong>und</strong>satz beschrieben. Da der verordnende<br />

Arzt aber über die Hilfsmittelrichtlinien an das HMV <strong>und</strong> überdies durch das SGB V an<br />

das Erfordernis der <strong>Qualität</strong>ssicherung, zu der das HMV beiträgt, geb<strong>und</strong>en ist, kommt<br />

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