11.12.2012 Aufrufe

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

mittelanbietern bzw. mit ihren Verbänden vereinbaren (§ 125 SGB V). <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />

<strong>und</strong> Fortbildung in der Heilmittelversorgung sind damit ein Gegenstand der Vertragspolitik<br />

von Krankenkassen bzw. von ihren Verbänden.<br />

6.3.2 Heilmittelrichtlinien <strong>und</strong> Heilmittelkatalog<br />

Heilmittelrichtlinien<br />

737. Dem gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss wurde die Aufgabe übertragen, Richtlinien<br />

für die vertragsärztliche Versorgung zu beschließen. Die Heilmittelrichtlinien enthalten<br />

einen Heilmittelkatalog <strong>und</strong> regeln überdies folgende Sachverhalte:<br />

− die Zuordnung der Heilmittel zu Indikationen,<br />

− Besonderheiten bei Wiederholungsverordnungen <strong>und</strong><br />

− Inhalt <strong>und</strong> Umfang der Zusammenarbeit des verordnenden Vertragsarztes mit dem<br />

jeweiligen Heilmittelerbringer (§ 92 Abs. 6 SGB V).<br />

Anders als in der Hilfsmittelversorgung wurde die Erstellung eines Verzeichnisses verordnungsfähiger<br />

Heilmittel nicht den Spitzenverbänden der Krankenkassen, sondern<br />

dem B<strong>und</strong>esausschuss als eine <strong>im</strong> Rahmen seiner Richtlinienkompetenz zu lösende<br />

Aufgabe übertragen.<br />

535

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!