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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Den stärksten Zuwachs an korporativen Steuerungselementen verzeichnete jedoch der<br />

stationäre Sektor. Schon seit den siebziger Jahren fand eine deutliche Aufwertung der<br />

Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) <strong>und</strong> insbesondere der Landeskrankenhausgesellschaften<br />

statt, die mit den Krankenkassenverbänden für ihre Mitglieder verbindliche<br />

Vereinbarungen treffen konnten. Diese korporativen Tendenzen gipfelten dann <strong>im</strong><br />

GKV-Ges<strong>und</strong>heitsreformgesetz 2000 in der Schaffung eines „Ausschusses Krankenhaus“<br />

(§ 137c SGB V). Obgleich die DKG keine Körperschaft des öffentlichen Rechts<br />

darstellt, übernahm der Ausschuss Krankenhaus <strong>im</strong> stationären Sektor vergleichbare<br />

Aufgaben, wie sie der B<strong>und</strong>esausschuss Ärzte <strong>und</strong> Krankenkassen <strong>im</strong> Rahmen der ambulanten<br />

Behandlung wahrnahm.<br />

53. Gegenüber diesen Tendenzen in Richtung einer zentralisierten korporativen Steuerung<br />

nahmen sich die gesetzlichen Maßnahmen, die auf dezentrale Wettbewerbsprozesse<br />

zielten, vergleichsweise bescheiden aus. Das Ges<strong>und</strong>heitsstrukturgesetz von 1993<br />

erweiterte <strong>und</strong> intensivierte zwar den Wettbewerb der Krankenkassen, der sich jedoch<br />

mangels wettbewerblicher Instrumente auf der Leistungsseite weitgehend auf die kassenspezifischen<br />

Beitragssätze beschränkte. Nennenswerte Ansätze zur Abkehr von der<br />

korporativen Steuerung bildeten lediglich die mit dem 2. GKV-NOG eingeführten Modellvorhaben<br />

(§§ 63ff. SGB V) <strong>und</strong> Strukturverträge (§ 73a SGB V) sowie die integrierten<br />

Versorgungsformen (§ 140a-h) des GKV-Ges<strong>und</strong>heitsreformgesetzes 2000. Die<br />

Modellvorhaben <strong>und</strong> die integrierten Versorgungsformen erlaubten auch einzelnen<br />

Krankenkassen, Verträge mit den KVen oder mit Gemeinschaften zugelassener Ärzte<br />

<strong>und</strong> Zahnärzte zu schließen. 8 Damit existierte schon vor dem Ges<strong>und</strong>heitsmodernisierungsgesetz<br />

von 2004 ein Nebeneinander von zentralisierter korporativer <strong>und</strong> dezentraler<br />

wettbewerblicher Steuerung, wobei die korporativen Elemente allerdings bei Weitem<br />

überwogen. Während sich die Literatur intensiv mit wettbewerblichen Prozessen <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

<strong>und</strong> insbesondere in der GKV beschäftigte (siehe u. a. Gitter, W. u.<br />

Oberender, P. 1987; Jacobs, K. u. Reschke, P. 1992; Löwisch, M. 1999; Knappe, E.<br />

1999; Wille, E. 1999), fand dies in der Realität nur einen vergleichsweise geringen Niederschlag.<br />

54. Das GKV-Ges<strong>und</strong>heitsmodernisierungsgesetz von 2004 lockerte die zentralisierten<br />

korporativen Strukturen in vielerlei Hinsicht auf, indem es u. a.<br />

8 Bei den Strukturverträgen können dagegen nur KVen mit den Landesverbänden der Krankenkassen<br />

<strong>und</strong> den Verbänden der Ersatzkassen Versorgungs- <strong>und</strong> Vergütungsstrukturen vereinbaren.<br />

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