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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Kranker (u. a. Arzne<strong>im</strong>ittel-, Krankenhaus- <strong>und</strong> Rehabilitationsversorgung, integrierte<br />

Versorgung) zu überprüfen.<br />

6.4 Fazit <strong>und</strong> Empfehlungen<br />

747. Ges<strong>und</strong>heitspolitik <strong>und</strong> -berichterstattung sollten sich der Versorgungssegmente<br />

‚Hilfsmittel’ <strong>und</strong> ‚Heilmittel’ vermehrt mit dem Ziel annehmen, die Transparenz, Effizienz<br />

<strong>und</strong> Effektivität der Versorgung zu verbessern. Dafür spricht u. a., dass Hilfsmittel<br />

<strong>und</strong> Heilmittel integrale Bestandteile der Rehabilitation behinderter, chronisch kranker,<br />

älterer <strong>und</strong> hochbetagter Menschen sind, deren Zahl aufgr<strong>und</strong> demographischer<br />

Trends steigt.<br />

748. Bei dem Angebot an Hilfsmitteln als Ausschnitt aus dem Markt für Medizinprodukte<br />

<strong>und</strong> den Heilmitteln als persönlich zu erbringenden Dienstleistungen handelt es<br />

sich um verschiedene Versorgungssegmente mit jeweils eigenen Gestaltungsproblemen.<br />

Vor allem das Versorgungssegment ‚Hilfsmittel‘ setzt sich aus verschiedenen Teilmärkten<br />

zusammen <strong>und</strong> ist durch eine hohe Heterogenität gekennzeichnet. Die inhaltlichen<br />

Verbindungen zur Rehabilitation sollten in der Abgrenzung von Aufgaben-, Kompetenz-<br />

<strong>und</strong> Verantwortungsbereichen z. B. bei den Trägern der Sozialversicherung berücksichtigt<br />

werden.<br />

749. Mehr als andere Versorgungsbereiche wird die Hilfs- <strong>und</strong> Heilmittelversorgung<br />

durch eine hohe Zahl von Verträgen mit Leistungsanbietern auf der Verbandsebene <strong>und</strong><br />

auf der Ebene der einzelnen Krankenkasse <strong>und</strong> durch eine schwierig zu überblickende<br />

Vertragslandschaft geprägt. Mit den Neuregelungen des GMG <strong>im</strong> Hilfsmittelbereich<br />

verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, das Vertragsprinzip auf Kassenebene zu stärken <strong>und</strong><br />

zu ermöglichen, dass Versicherte bei gleicher <strong>Qualität</strong> zu niedrigeren Preisen versorgt<br />

werden. Der Umgang mit diesen Spielräumen sollte mit dem Ziel evaluiert werden, die<br />

<strong>Qualität</strong> <strong>und</strong> Effizienz der Hilfsmittelversorgung zu sichern. Um denkbare Auswirkungen<br />

einer Gewährung weiterer Spielräume für die kassenindividuelle Vertragsgestaltung<br />

gegenüber Leistungsanbietern abschätzen zu können, bedarf es eines Monitoring der<br />

Nutzung von vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten. In entsprechende Vorhaben <strong>im</strong><br />

Hilfs- <strong>und</strong> Heilmittelbereich sind u. a. auch die Verbände der Selbsthilfe <strong>und</strong> Behindertenverbände<br />

sowie der Patienten- <strong>und</strong> Behindertenbeauftragte der B<strong>und</strong>esregierung einzubeziehen.<br />

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