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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Kompromiss ausgehandelt werden, der sowohl vom B<strong>und</strong>estag als auch vom B<strong>und</strong>esrat<br />

gebilligt wurde. Mit Verabschiedung des Pflegeversicherungsgesetzes am 26. Mai 1994<br />

wurde eines der längsten Gesetzgebungsverfahren in der Geschichte der B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland beendet (vgl. Bornkamp-Baake, G. 1998).<br />

Tabelle 51: Phasen in der Diskussion um ein Pflegeversicherungsgesetz<br />

Die Erste Phase (1973/74-1980/81) war gekennzeichnet durch die Aufarbeitung des Problems<br />

der finanziellen Situation älterer pflegebedürftiger Menschen in He<strong>im</strong>en <strong>und</strong> war Ausgangspunkt<br />

für die Überlegungen zur Absicherung des allgemeinen Lebensrisikos Pflegebedürftigkeit.<br />

In der Zweiten Phase (1980-1984) arbeiteten die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege<br />

<strong>und</strong> der Deutsche Verein für öffentliche <strong>und</strong> private Fürsorge konkrete Vorschläge für den Gesetzgeber<br />

aus.<br />

Die Abfassung unterschiedlicher Gesetzentwürfe durch die B<strong>und</strong>esregierung, einige Landesregierungen<br />

<strong>und</strong> die B<strong>und</strong>estagsfraktion der Grünen erfolgte in der Dritten Phase (1985-<br />

1986).<br />

Die Vierte Phase (1987-1989) war durch die Diskussion um die Zwischenlösung der Pflegeproblematik<br />

<strong>im</strong> Zuge der Reform des Krankenversicherungsrechts (GRG) geprägt. Ergebnis<br />

war eine Einstiegslösung durch Aufnahme von begrenzten Leistungen bei der häuslichen<br />

Pflege sowie die Kurzzeitpflege bei Schwerpflegebedürftigkeit in den Leistungskatalog der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

In der Fünften Phase (1989-1992) fiel die Entscheidung zwischen den beiden gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Versicherungsalternativen, der Sozialversicherungslösung oder der Privatversicherung. Beide<br />

stellten bereits das Ergebnis einer Auswahl aus der Vielfalt der Gesetzesvorschläge dar.<br />

Die Sechste Phase (1992-1993) kennzeichnete die Diskussion um die Frage der Kompensation<br />

des Arbeitgeberbeitrags.<br />

Die Siebte Phase (1993-1994) markierte den Prozess der Kompromissfindung in den<br />

gesetzgebenden Körperschaften des B<strong>und</strong>es.<br />

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Meier, J.A. (1996); Igl, G. (1992)<br />

5.2 Das Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)<br />

5.2.1 Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Versichertenkreis<br />

481. Das Elfte Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist mit seinen 122 Paragraphen der wichtigste<br />

Teil des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege-VG). Das Pflege-VG umfasst insge-<br />

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