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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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656. Alle Reformvorschläge sollten auf Generationengerechtigkeit geprüft werden. Die<br />

Postulate der Gerechtigkeit <strong>und</strong> Nachhaltigkeit verlangen, dass zukünftige Generationen<br />

bei vergleichbarer Abgabenlast vergleichbare Leistungen von der Versichertengemeinschaft<br />

erhalten wie die heutige Generation. Im Sinne einer Geschlechtergerechtigkeit<br />

sollte mit den künftigen gesetzlichen Rahmenbedingungen auch angestrebt werden, die<br />

Aufgaben der Pflege solidarischer zwischen den Geschlechtern zu teilen. Heute tragen<br />

vor allem Frauen (Ehefrauen, Töchter <strong>und</strong> Schwiegertöchter) die – oft sehr hohen – Belastungen<br />

der häuslichen Pflege Familienangehöriger.<br />

Umgestaltung des Versicherungszweiges<br />

657. In der Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung werden vergleichbare Lebensrisiken versichert.<br />

Die organisatorische Trennung der teilweise wettbewerblich ausgerichteten<br />

GKV von der nichtwettbewerblich organisierten sozialen Pflegeversicherung (SPV)<br />

bringt erhebliche Nachteile für die Nutzer. Sie ermöglicht Verschiebungen der Kosten<br />

zwischen beiden Versicherungszweigen <strong>und</strong> führt in vielen Fällen zu unklaren Zuständigkeiten,<br />

die die Versorgung des Pflegebedürftigen erheblich erschweren können.<br />

658. Durch den kassenübergreifenden Finanzausgleich müssen Pflegekassen nicht auf<br />

die Effizienz der erbrachten Maßnahmen achten. Ein effizienzfördernder Wettbewerb<br />

über die Beitragssätze wird durch die Festsetzung eines b<strong>und</strong>eseinheitlichen Beitragssatzes<br />

ausgeschlossen. Pflegekassen besitzen nicht nur keine Anreize, wirtschaftlich zu<br />

handeln, sie verfügen auch <strong>im</strong> Vertragsbereich über keine Entscheidungsmöglichkeiten.<br />

Bei der Weiterentwicklung der SPV sollten die Potenziale des Wettbewerbs angemessen<br />

genutzt werden. Die gesetzlich festgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsgebote reichen<br />

zur notwendigen Effizienz- <strong>und</strong> <strong>Qualität</strong>ssteigerung nicht aus. Es besteht aus Sicht der<br />

Kassen ein Interesse, Ausgaben in die Pflegeversicherung zu verschieben. Folgende Gesichtspunkte<br />

sprechen mittelfristig für eine engere Verzahnung von GKV <strong>und</strong> SPV:<br />

− das Nebeneinander der GKV <strong>und</strong> der SPV ist nicht effektiv, da strukturell ähnlich<br />

gelagerte Risiken abgesichert werden,<br />

− bei älteren Versicherten kommt es oft zu Überschneidungen der Ansprüche aus beiden<br />

Versicherungszweigen,<br />

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