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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Informationsbasis für die Entscheidungen über die Erstattungsgrenze <strong>im</strong> Rahmen des<br />

zweiten Teilschrittes. Ob das Institut für <strong>Qualität</strong> <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

die Kompetenz besitzt, Nutzen-Kosten-Analysen zu erstellen – oder vielleicht<br />

sogar erstellen soll – lässt der Gesetzestext offen. Dagegen spricht, dass der Gesetzestext<br />

bei Arzne<strong>im</strong>itteln explizit nur die Bewertung des Nutzens anführt. Andererseits<br />

soll das Institut nach § 139a Abs. 3 SGB V „wissenschaftliche Ausarbeitungen,<br />

Gutachten <strong>und</strong> Stellungnahmen zu Fragen der <strong>Qualität</strong> <strong>und</strong> Wirtschaftlichkeit der <strong>im</strong><br />

Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbrachten Leistungen“ erstellen. Aussagen<br />

über die Wirtschaftlichkeit erfordern aber zwingend die Berücksichtigung bzw.<br />

Einbeziehung der Kostenseite. Diese Unklarheit spricht ebenfalls dafür, die Arzne<strong>im</strong>ittelbewertung<br />

<strong>und</strong> die darauf abbauende Festlegung der Erstattung einer Reform zu unterziehen.<br />

Exkurs: Kursorischer Überblick zur Versorgungssituation bei Herzkreislauferkrankungen<br />

in Deutschland<br />

921. Diagnose <strong>und</strong> Therapie kardiovaskulärer Erkrankungen haben in den letzten Jahren<br />

enorme Fortschritte gemacht, wie z. B. auf dem Gebiet der nicht-invasiven Diagnostik der<br />

koronaren Herzerkrankung durch die Mehrzeilen-Computertomografie oder durch die<br />

Einführung von neuen Bluttests zur Diagnose <strong>und</strong> Therapieführung bei Herzinsuffizienz (brain<br />

natriuretic peptide, BNP). Therapien zur Behandlung der arteriellen Hypertonie <strong>und</strong> der<br />

Herzinsuffizienz mit AT1-Rezeptorantagonisten, die Behandlung der fortgeschrittenen<br />

Herzinsuffizienz mit Elektrotherapien (<strong>im</strong>plantierbare Defibrillatoren <strong>und</strong> biventrikuläre Schrittmachersysteme)<br />

oder die interventionelle Behandlung der koronaren Herzerkrankung mittels<br />

beschichteter Stents stellen Innovationen aus dem Bereich der kardiovaskulären Therapie dar.<br />

Arterielle Hypertonie<br />

922. Die arterielle Hypertonie ist ein wesentlicher Risikofaktor für die Entwicklung der<br />

koronaren Herzerkrankung, der Herzinsuffizienz, des Schlaganfalls <strong>und</strong> der Niereninsuffizienz.<br />

Unter präventivmedizinischen Gesichtspunkten sind die Verhinderung der Entstehung <strong>und</strong> die<br />

ausreichende Behandlung der arteriellen Hypertonie von außerordentlicher Bedeutung (Gutachten<br />

2000/2001, Band III.2, Kapitel 8.3.3.2).<br />

Überversorgung<br />

923. Die ausreichende Blutdrucksenkung ist das pr<strong>im</strong>äre Therapieziel in der Behandlung der<br />

arteriellen Hypertonie; zum Erreichen dieses Zieles steht eine Vielzahl von Medikamentenklassen<br />

zur Verfügung. Die Hochdruckliga empfiehlt zur Behandlung ein sogenanntes Stufenschema,<br />

das in den letzten drei Jahren in zweierlei Hinsicht wesentlich verändert wurde: die<br />

Empfehlung einer pr<strong>im</strong>ären Kombinationstherapie sowie die Möglichkeit einer initialen Therapie<br />

mit AT1-Rezeptorantagonisten. Die zweite Empfehlung basiert auf neuen Studien, die die<br />

Überlegenheit dieser Klasse gegenüber anderen Medikamentenklassen dokumentieren sollen.<br />

Wenngleich für die AT1-Rezeptorantagonisten in einzelnen Studien eine Überlegenheit gegenüber<br />

einer Alternativtherapie dokumentiert wurde (z. B. LIFE: Losartan vs. Atenolol; vgl.<br />

Dahlof, B. et al. 2002), konnte diese gegenüber ACE-Hemmern als preiswerter <strong>und</strong> ähnlich<br />

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