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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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ausreichende Beratungszeit, um alle möglichen Alternativen in pflegerischer <strong>und</strong> sozialer<br />

Hinsicht zu erörtern. Informationsangebote sind auf organisatorische <strong>und</strong> rechtliche<br />

Fragen beschränkt. Die Betroffenen entscheiden sich früh für eine Leistungsart. Auch<br />

wenn die Festlegung auf Geld-, Kombinations- oder Sachleistungen nur für die Dauer<br />

von sechs Monaten verbindlich ist, zeigten Untersuchungen, dass eine einmal getroffene<br />

Entscheidung für ein Pflegearrangement selten rückgängig gemacht wird. Die Verknüpfung<br />

von Pflegegeld mit Beratungsleistungen112 <strong>und</strong> care management ist ein erster Ansatz<br />

zur Verbesserung der Situation (vgl. R<strong>und</strong>e, P. et al. 2003).<br />

Bei der Entscheidung für Geldleistungen stehen für die Betroffenen die freie Verwendung<br />

des Geldes <strong>und</strong> die Möglichkeit der Selbstorganisation <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong> (vgl.<br />

R<strong>und</strong>e, P. et al. 2003). Als weitere Argumente geben 88 % an, das Pflegegeld für die<br />

laufenden Pflegeausgaben zu verwenden. 78 % der Pflegebedürftigen scheuen die Pflege<br />

durch Fremde, so wird die Geldleistung als einzige wählbare Leistung empf<strong>und</strong>en<br />

(Schneekloth, U. u. Müller, U. 1999).<br />

Sachleistungen werden meist nur in Anspruch genommen, wenn eine erhebliche Belastungssituation<br />

besteht. Der Anreiz der höheren Vergütung von Sachleistungen spielt nur<br />

eine untergeordnete Rolle. Sachleistungen bilden keine Alternative zur Pflege durch die<br />

Angehörigen, sondern dienen in erster Linie als Ergänzung, wenn die Anforderungen zu<br />

groß werden. Als Gr<strong>und</strong> für die Wahl der Sachleistungen wird in 90 % der Fälle der Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />

der pflegebedürftigen Person, der entsprechende Hilfen unverzichtbar<br />

macht, angeführt. Dies geschieht häufig auf Empfehlung des Medizinischen Dienstes.<br />

73 % der Pflegebedürftigen wollen eine Überlastung der Angehörigen verhindern bzw.<br />

65 % wollen den Angehörigen nicht noch mehr zur Last fallen (R<strong>und</strong>e, P. et al. 1996).<br />

Bezieher von Kombinationsleistungen präferieren den Handlungsspielraum, der neben<br />

der professionellen Hilfe zusätzlich die Deckung laufender Aufwendungen oder eine<br />

kleine Aufwandsentschädigung für die private Pflege ermöglicht (vgl. Schneekloth, U.<br />

u. Müller, U. 1999). Der Anteil der Pflegebedürftigen, die Kombinationsleistungen<br />

nachfragen, wird wahrscheinlich in den kommenden Jahren zunehmen. Der Teil der<br />

Pflegebedürftigen, die zu Angehörigen ziehen, ist rückläufig <strong>und</strong> die Organisation der<br />

112 Nach § 37 Abs. 3 SGB XI haben Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, bei Pflegestufe I <strong>und</strong><br />

II einmal <strong>im</strong> halben Jahr, bei Pflegestufe III alle drei Monate eine Beratung in der eigenen häuslichen<br />

Umgebung abzurufen. Diese Beratung wird durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung oder<br />

durch eine von der Pflegekasse beauftragte unabhängige Pflegefachkraft durchgeführt.<br />

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