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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Ungeachtet dieser Alternativen bleibt die Entwicklung eines innovativen Arzne<strong>im</strong>ittels<br />

ein komplexer <strong>und</strong> aus unternehmerischer Sicht kostspieliger <strong>und</strong> riskanter Prozess. Nur<br />

ca. 21,5 % aller NCEs, die klinische Studien der Phase I beginnen, gelangen letztlich in<br />

den Markt. Für den Abbruch verantwortlich sind zu 22,5 % unbefriedigende Wirksamkeit,<br />

zu 21,7 % ,portfolio consideration‘ (das Mittel passt nicht in die vorhandene Produktpalette),<br />

zu 20,2 % Zweifel an der klinischen Anwendungssicherheit <strong>und</strong> zu 19,4 %<br />

toxikologische Bedenken. Die übrigen 16,2 % verteilen sich auf diverse andere Gründe<br />

(Frank, R.G. 2003).<br />

835. Im Jahr 2003 wurden in Deutschland 2398 Arzne<strong>im</strong>ittel neu zugelassen. Hierunter<br />

waren 390 Fertigarzne<strong>im</strong>ittel mit neuen, zuvor wissenschaftlich nicht allgemein bekannten<br />

Inhaltsstoffen sowie 73 Präparate, die durch die europäische Zulassungsbehörde<br />

EMEA (European Medicines Evaluation Agency) ihre Zulassung erhielten. 199 Unter<br />

diesen Präparaten befinden sich 17 neue Arzneistoffe, die in Deutschland in 2003<br />

erstmals in die Therapie eingeführt wurden. Unter Verwendung der Einteilung von Fricke<br />

<strong>und</strong> Klaus200 stuft der Arzneiverordnungsreport sieben dieser 17 Stoffe als wirklich<br />

innovativ ein (Kategorie A), fünf weitere stellen zumindest Verbesserungen gegenüber<br />

den vorhandenen Präparaten dar (Kategorie B) (vgl. Fricke, U. u. Schwabe, U. 2004).<br />

Damit führen 70,6 % der neuen Arzneistoffe zu einem Fortschritt in der Arzneitherapie.<br />

Die übrigen Arzne<strong>im</strong>ittel werden allerdings als Analogpräparate ohne relevanten Vorteil<br />

bewertet (Kategorie C) (Abbildung 39)<br />

199 Das europäische Zulassungsverfahren wird von den Herstellern zunehmend häufiger genutzt. Seit<br />

dem 01.01.1998 ist dieses Verfahren verpflichtend, wenn ein Wirkstoff gentechnisch hergestellt<br />

oder in mehr als einem Mitgliedsstaat der EU in den Verkehr gebracht werden soll. Bei Vergleichen<br />

ist zu berücksichtigen, dass hierbei nicht nur wie in Deutschland Darreichungsformen <strong>und</strong><br />

Dosisstärken separat gezählt werden, sondern auch unterschiedliche Packungsgrößen (vgl.<br />

Fricke, U. u. Schwabe, 2004).<br />

200 Anhand ihrer innovativen <strong>Qualität</strong>en werden Arzne<strong>im</strong>ittel in vier Gruppen eingeteilt: A: Innovative<br />

Struktur bzw. neuartiges Wirkprinzip mit therapeutischer Relevanz, B: Verbesserung pharmakodynamischer<br />

oder pharmakokinetischer Eigenschaften bereits bekannter Wirkprinzipien; C:<br />

Analogpräparat mit keinen oder nur marginalen Unterschieden zu bereits eingeführten Präparaten;<br />

D: Unklarer therapeutischer Stellenwert oder nicht ausreichend gesichertes Wirkprinzip (siehe<br />

z. B. Fricke, U. u. Schwabe, 2004).<br />

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